# taz.de -- Urteil im HIV-Prozess: Nadja Benaissas Entblößung
       
       > Die Ex-No-Angels-Sängerin infizierte einen Mann mit dem HI-Virus – und
       > wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Verfahren aber wurde
       > auch sie zum Opfer.
       
 (IMG) Bild: Nadja Benaissa ist nun die HIV-Positive, die einen anderen angesteckt hat. Das ist ihr Brandmal.
       
       Nadja Benaissa wurde schuldig gesprochen. Das Gericht sieht es als erwiesen
       an, dass sie einen Mann aufgrund ungeschützten Geschlechtsverkehrs mit dem
       HI-Virus angesteckt hat und einen anderen dieser Gefahr ausgesetzt hat. Das
       Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. Zusätzlich muss sie 300 Stunden
       gemeinnützige Arbeit leisten in einer Einrichtung, in der Aidskranke
       betreut werden. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Dennis Wacker
       folgt damit in allen Punkten dem vom Staatsanwalt Peter Liesenfeld
       vorgeschlagenen Strafrahmen.
       
       Nadja Benaissa hat ihre Haut unter Make-up versteckt. Umsonst. Bei der
       einstündigen Urteilsverkündung im Saal 3 des Darmstädter Landgerichts
       reicht dieser Schutz nicht. Die 28-Jährige, die mit der Castingband No
       Angels bekannt wurde, beginnt zu weinen und kann nicht mehr aufhören.
       
       In dem vorangegangen Prozess war darüber verhandelt worden, ob der Vorwurf
       zutrifft, Benaissa habe in mehreren Fällen ungeschützten Sex mit Männern
       gehabt, ohne ihnen ihre HIV-Infektion mitzuteilen. Bereits am ersten
       Prozesstag hatte Benaissa dies in ihrer Einlassung zugegeben. Nach dem
       Gesetz handelt es sich dabei um versuchte gefährliche Körperverletzung. Im
       Falle des Künstlerbetreuer S., einem der Sexualpartner, der sich durch die
       Sängerin infizierte, kommt vollendete gefährliche Körperverletzung hinzu,
       wie der Richter ausführte.
       
       Scheinbar stoisch ertrug Benaissa, dass Kameras auf sie gerichtet sind und
       ihr Intimleben in klinischer Sprache im Gerichtssaal öffentlich verhandelt
       wurde. Intimverkehr. Kondom. Geschützt. Ungeschützt. Minutiös werden Daten
       genannt, wann sie mit wem geschlafen hat. Oft entschied das Gericht, das
       Publikum auszuschließen.
       
       Benaissa hat Liebhaber, so viel wird in den Zeugenbefragungen deutlich,
       denen sie ihre Infektion offenbarte, und es gibt andere, denen sie sie
       verschwieg. Warum sie so vorgeht und was dahinter steckt, ist nicht
       Gegenstand in den öffentlichen Vernehmungen. Dass Schuld, Scham, Druck
       durchs Management der No Angels, dass Angst oder das teils muslimisch
       geprägte Elternhaus Benaissa in Zwangssituationen brachten, dass zudem
       Alkohol im Spiel war, wird erwähnt. Was es jedoch mit einer Frau macht, die
       zum Zeitpunkt eines Teils der Delikte noch Teenager war, ist nicht
       Gegenstand der Betrachtung.
       
       Ausschlaggebend für die Verurteilung ist vor allem das Gutachten des
       Virologen der Universität München, Josef Eberle, der am vierten Prozesstag
       darlegt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt
       werden könne, "dass Frau Benaissa die Quelle für die Infektion war".
       
       Benaissa trägt, wie S., einen seltenen Virussubtyp in sich. Die
       Verwandtschaft der Viren von Benaissa und S. seien so eng, dass der
       Virologe sie für Proben von ein und derselben Person, entnommen zu
       unterschiedlichen Zeitpunkten, gehalten hätte, hätte er sie anonym
       analysiert. Eine Verwechslung oder Verunreinigung des
       Untersuchungsmaterials schloss er aus. Ein Zweitgutachten wurde nicht
       eingeholt.
       
       In ihren Plädoyers betonen die Staatsanwaltschaft, der Nebenklägervertreter
       des infizierten Künstlerbetreuers und Benaissas Verteidiger
       unterschiedliche Aspekte, die der Prozess zutage förderte. Staatsanwalt
       Liesenfeld zeichnet noch einmal Benaissas Tourbobiografie nach. Da ist eine
       Gymnasiastin aus Langen bei Frankfurt, die mit zwölf anfängt, Alkohol und
       Drogen zu nehmen, die mit 14 cracksüchtig ist, zwei Jahre auf der Straße
       lebt, mit 16 schwanger wird, sich fürs Kind entscheidet und alleine einen
       Entzug macht. In der Schwangerschaft erfährt sie, dass sie HIV positiv ist.
       Sie fängt sich, macht die Abendrealschule. Wird nach einem Casting
       innerhalb von wenigen Wochen zu einem Popstar aufgebaut, noch bevor sie die
       Schule beendet. Zuerst geht es von null auf hundert. Drei Jahre später, als
       sich die No Angels auflösen, von hundert auf null.
       
       Die Biografie ergänzt Liesenfeld durch die Schilderung von Benaissas
       Sexualleben. Mit 17 der erste Freund, dem sie nicht erzählt, dass sie
       positiv ist. Im Jahr 2004, nach dem Ende der No Angels, der nächste.
       Dazwischen andere, denen sie sich offenbart. Der Staatsanwalt sieht ein
       bedingt vorsätzliches Vorgehen bei Benaissa, weil sie um die
       strafrechtliche Bedeutung ihres Tuns wusste. Der Richter folgt dieser
       Einschätzung in seiner Urteilsbegründung.
       
       Als strafmildernd erkennen Staatsanwalt und Richter an, dass die Angeklagte
       geständig war, durch den Prozess berufliche Nachteile und durch HIV eine
       eingeschränkte Lebenserwartung hat.
       
       Der Richter folgt auch den Darstellungen von Hans Dieter Henkel, dem
       Rechtsbeistand des geschädigten Künstlerbetreuers S., der den Prozess erst
       ins Rollen gebracht hat. Der wäre zufrieden gewesen, wenn es zu einem
       Gespräch, einer Entschuldigung, einer Verständigung, Versöhnung gekommen
       wäre. Über Monate habe er über Dritte versucht, mit Benaissa in Kontakt zu
       kommen.Vergeblich. Um Geld ginge es seinem Mandanten nicht. Dass er
       verlangte, dass sie sich outet und der Aidsstiftung 100.000 Euro spendet zu
       einem Zeitpunkt, als Benaissa pleite war, wird als Beleg angeführt.
       
       Der Künstlerbetreuer, der bei der Aussage während des Prozesses einen
       aggressiven Eindruck machte und Benaissa nur mit "der da" oder "die junge
       Dame", die so viel Leid in die Welt gebracht habe, ansprach, wird sowohl
       von Liesenfeld als auch von Henkel als Mann dargestellt, der seine
       Verantwortung annimmt.
       
       Dass dies möglicherweise nicht immer so war, dem wurde nicht nachgegangen.
       Drei Jahre wusste er nichts von seiner Infektion. In dieser Zeit hätte er
       Frauen infizieren können, meinte er im Prozess. Für seine Verantwortung in
       Bezug auf Safer Sex lässt das Fragen offen. Selbst der Virologe betont die
       geteilte Verantwortung bei der Vorstellung seines Gutachtens. Der, der das
       Virus nicht hat, müsse Verantwortung dafür übernehmen, dass er es nicht
       bekommt. Der, der es hat, müsse dafür sorgen, dass andere es nicht
       bekommen. Auch der Richter betont die Verantwortung von S. und dem anderen
       Betroffenen, gewichtet die Verantwortung der infizierten Benaissa jedoch
       höher.
       
       Das Prinzip der geteilten Verantwortung werde durch die Entscheidung des
       Gerichts zulasten der HIV-Positiven verschoben, bemängeln Vertreter der
       Aidshilfe. Die Organisation hatte im Vorfeld des Urteils einen Freispruch
       gefordert. HIV-Positive, die den Prozess beobachten, sehen sich jetzt
       verstärkter Stigmatisierung ausgesetzt. Die Angst vor HIV-Tests sei nun
       größer. Denn solange man nicht wisse, dass man positiv ist, kann man nicht
       zur Verantwortung gezogen werden. Ganz anders die Sichtweise des Richters:
       Der Prozess sei eine Chance, HIV und Aids wieder ins Bewusstsein der
       Öffentlichkeit zu bringen.
       
       Der Verteidiger Oliver Wallasch gab seinem Plädoyer ein Motto, nämlich das
       des "verantwortungsvollen Umgangs aller Beteiligten". Nicht nur Benaissa
       sollte vorgeworfen werden, dass sie nicht verantwortungsvoll gehandelt
       habe, auch die Justizbehörde habe versagt. Sie hat Benaissa im Vorfeld des
       Prozesses nicht nur in U-Haft gesteckt, sondern ihre Infektion im Jahr 2009
       auch öffentlich gemacht. "Im letzten Jahr ist Nadja Benaissa Unrecht
       geschehen", sagt er.
       
       Nicht zuletzt kritisiert er auch die Medien, die schon 2001 streuten, dass
       Benaissa HIV-positiv sei. Benaissa selbst sagt in ihrem Schlusswort mit
       fester, eindringlicher Stimme noch einmal, wie sehr es ihr leid tue, was
       passiert sei.
       
       Der Prozess hätte eine Chance sein können. Die Stigmatisierung
       HIV-Positiver in der Gesellschaft, die schwierige Identitätsfindung
       multiethnischer Kinder in der Bundesrepublik, die Vermarktungslogik des
       Musikbusiness, all das hätte an Benaissas Biografie thematisiert werden
       können. Öffentliche Aufmerksamkeit war ja da. Am Ende bleibt die Botschaft:
       HIV-Positive sind schuld. Benaissa ist nicht länger eine von den No Angels.
       Sie ist nun die HIV-Positive, die einen anderen angesteckt hat. Das ist ihr
       Brandmal. Eine der wenigen offenen Gesten im Prozess kommt von einem
       Jungen. "Glauben Sie, dass ich Nadja um ein Autogramm fragen kann?", fragt
       er. Später dann erzählt er stolz "Sie hat mich angelächelt."
       
       26 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Waltraud Schwab
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Interview mit Nadja Benaissa: "Wenige wissen, was HIV bedeutet"
       
       Nadja Benaissa war Sängerin der No Angels. Dann wurde sie als HIV-positiv
       zwangsgeoutet und verurteilt. Im taz-Interview spricht sie über diese
       Erfahrungen und ihre Pläne für die Zukunft.
       
 (DIR) Forscher über bewusstes HIV-Riskieren: "Eine Art Bazillen-Bruderschaft"
       
       So genannte Barebacker riskieren bewusst eine Infektion mit dem Aids-Virus.
       Der Forscher Tim Dean hat dieses Phänomen innerhalb der Schwulen-Szene
       analysiert.
       
 (DIR) Sängerin verurteilt: Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa
       
       Sängerin Nadja Benaissa ist wegen gefährlicher Körperverletzung für
       schuldig gesprochen worden, weil sie einen Mann wohl mit dem Aids-Erreger
       angesteckt hat. Ins Gefängnis muss sie aber nicht.
       
 (DIR) Benaissa-Prozess um HIV-Infektion: "Es tut mir von Herzen leid"
       
       Verteidigung und Anklage haben im Prozess um No-Angels-Sängerin Benaissa
       Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung gefordert. Sie soll einem Partner
       ihre HIV-Infektion verschwiegen haben.
       
 (DIR) Prozessauftakt gegen Nadja Benaissa: Die Verhandelbarkeit des Körpers
       
       Der Kläger belastet das ehemalige No-Angels-Mitglied schwer. Benaissa soll
       ihn 2004 mit HIV angesteckt haben. Sie bedauert, anderen Leid zugefügt zu
       haben. Die Wahrheitsfindung wird schwer.
       
 (DIR) Prozess gegen Ex-No-Angels-Sängerin: Unter die Gürtellinie
       
       Die Ex-No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa soll einen Mann mit HIV angesteckt
       haben. Am Montag hat ihr Prozess begonnen. Was der Fall über den Umgang mit
       dem Virus sagt.
       
 (DIR) Schlammschlacht um No-Angels-Star: Ende der Unschuldsvermutung
       
       Sängerin Nadja Benaissa sitzt wegen des Verdachts auf schwere
       Körperverletzung in Untersuchungshaft - ihr Anwalt geht gegen die Presse
       vor und hofft auf baldige Freilassung.