# taz.de -- Schlammschlacht um No-Angels-Star: Ende der Unschuldsvermutung
       
       > Sängerin Nadja Benaissa sitzt wegen des Verdachts auf schwere
       > Körperverletzung in Untersuchungshaft - ihr Anwalt geht gegen die Presse
       > vor und hofft auf baldige Freilassung.
       
 (IMG) Bild: Sängerin Nadja Benaissa versucht sich im Kreuzfeuer der Medien zu behaupten.
       
       "Behutsam drang RTL-Moderator Günther Jauch in Nadjas Privatsphäre ein",
       wurde 2001 im Online-Portal [1][laut.de] das Drogengeständnis der
       No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa gewürdigt. Solch ein Eindringling fand
       sich nach Meinung der Musikerin und ihres Anwalts nun wieder - allerdings
       ein unerwünschter.
       
       Die Bild hatte am Dienstag in großer Aufmachung berichtet: "Es geht um
       schwere Körperverletzung! No-Angels-Nadja nachts in der Disco verhaftet!"
       Die Redakteure wollten mehr erfahren: "Schwere Körperverletzung - was ist
       da vorgefallen?" Und sie taten, was der Presse Recht und Pflicht ist: "Bild
       fragte bei der Polizei nach." Ein Polizeisprecher beschied die Neugier
       lapidar: "Dazu machen wir keine Angaben." Dass die Boulevardpostille gleich
       bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt hätte nachfragen sollen, demonstriert
       diese seit der ersten Bild-Veröffentlichung mit Details zu den
       Hintergründen des Tatvorwurfs.
       
       Ausgerechnet über die Bild ließ ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern
       verbreiten, dass sie weiter über den Fall informieren wolle: "In der
       konkreten Situation sehen wir uns nach wie vor verpflichtet, den äußeren
       Tatbestand der Vorwürfe den Medien mitzuteilen." Was aber verbirgt sich
       hinter diesem juristisch trockenen "äußeren Tatbestand"?
       
       Inzwischen berichten alle Medien darüber, dass Benaissa für die
       HIV-Infektion eines Mannes verantwortlich sein soll, mit dem sie
       ungeschützten Sex hatte, was ihr Anwalt als nicht erwiesen ansieht. Auf
       seinen Antrag hin erließ das Landgericht Berlin ebenfalls noch am Dienstag
       eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag, mit der diesem
       untersagt wird, "über ein […] Ermittlungsverfahren wegen schwerer
       Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten
       […]". Das verwundert in der Tat, denn eine solche
       Verdachtsberichterstattung ist wegen ihrer Prangerwirkung zwar nur
       eingeschränkt möglich und muss insbesondere die Persönlichkeitsrechte des
       Betroffenen wahren.
       
       Jedoch hindert die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung geltende
       Unschuldsvermutung die Medien nicht immer an einer solchen
       Berichterstattung. So vermag auch der bloße Verdacht der Begehung einer
       Straftat und erst recht die bloße Tatsache einer Untersuchungshaft dann ein
       öffentliches Interesse an einer Berichterstattung begründen, wenn es sich
       um einen Prominenten handelt. Ohne Hinweis auf den Verdacht der
       HIV-Infektion wird man hier ein solches überwiegendes Interesse der
       Öffentlichkeit bejahen müssen, hinter dem das Persönlichkeitsrecht von
       Nadja Benaissa zurücktritt.
       
       Folgerichtig hat der Axel-Springer-Verlag bereits Rechtsmittel gegen diesen
       Gerichtsbeschluss angekündigt. Dass Nadja Benaissa zumindest eine - wie
       "Prominenz" im Juristendeutsch umschrieben wird - "relative Person der
       Zeitgeschichte" ist, steht außer Frage: Bereits vor neun Jahren gehörte sie
       zu den Gründungsmitgliedern der kommerziell sehr erfolgreichen No Angels
       und singt dort auch seit dem Comeback vor zwei Jahren wieder. Ihren Erfolg
       verdankt diese "Retorten-Band" übrigens nicht zuletzt der Schützenhilfe
       durch die Bild. 
       
       Ungleich interessanter könnten aber die Prozesse verlaufen, welche
       Benaissas Anwalt aufgrund der folgenden detailversessenen Berichterstattung
       führen dürfte. Denn es ist in der Tat schwerer, eine Berichterstattung zu
       legitimieren, welche auf die Details der HIV-Infektion selbst eingeht, da
       hier zumindest die Privatsphäre, wenn nicht sogar die Intimsphäre betroffen
       sein könnte.
       
       Auch wenn dieser Begriff im Fall Benaissa eine unfreiwillige
       Doppelbedeutung erfährt, handelt es sich bei der Intimsphäre nicht etwa um
       ein Synonym für bestimmte Körperregionen, sondern sie umfasst nach
       Auffassung des Bundesgerichtshofes die innere Gedanken- und Gefühlswelt und
       den Sexualbereich, aber auch Krankheiten. Daher ist dieser am strengsten
       geschützte Teil der Persönlichkeitsrechte für eine Berichterstattung
       weitestgehend tabu, wobei auch hier die Prominenz des "Opfers" eine Rolle
       spielen kann. Denn gerade dieser Status ist Ursache dafür, dass Prominente
       selbst mit intimen Details bei die Medien hausieren gehen.
       
       Dabei lohnt es sich durchaus, einen Blick in Benaissas mediale
       Vergangenheit zu werfen: Besonders interessant ist ein bis heute
       verbreitetes Interview der Bild am Sonntag mit Benaissas Exfreund vom 28.
       Oktober 2001, der darin behauptet: "Um ihre Sucht zu finanzieren, ging sie
       anschaffen." Damals fand Benaissa es scheinbar nicht wichtig genug, sich
       gegen diese Vorwürfe presserechtlich zu wehren, auch wenn sie auf dem
       Höhepunkt ihres Ruhms über die entsprechenden Mittel verfügt haben dürfte.
       Immerhin griff die Bild das kurz darauf gesendete RTL-Interview mit Günther
       Jauch auf, um mit Benaissas Worten zu relativieren: "[…] ich habe mich
       nicht prostituiert." Überhaupt war ihr Verhältnis zum Axel-Springer-Verlag
       früher noch unverkrampfter.
       
       Pünktlich zum Comeback der No Angels ließ sich Nadja Benaissa von der Bild
       zu den "Tiefpunkten ihres Lebens" befragen und gab dem ebenfalls im
       Springer-Verlag erscheinenden Jugendblättchen Yam! bereitwillig Auskunft zu
       ihrem Beziehungsleben oder besser zu dessen momentaner Abwesenheit. Wer
       wollte ihr widersprechen, wenn sie dort verkündet: "Bei uns passiert immer
       etwas Unvorhergesehenes."
       
       17 Apr 2009
       
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