# taz.de -- Sängerin verurteilt: Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa
       
       > Sängerin Nadja Benaissa ist wegen gefährlicher Körperverletzung für
       > schuldig gesprochen worden, weil sie einen Mann wohl mit dem Aids-Erreger
       > angesteckt hat. Ins Gefängnis muss sie aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Kein Gefängnis: Nadja Benaissa.
       
       DARMSTADT apn | Die Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe
       verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte am Donnerstag zwei
       Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus,
       so dass sie nicht ins Gefängnis muss.
       
       Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit
       an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger
       angesteckt.
       
       Das Gericht befand sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung und in
       einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für
       schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den
       Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort
       als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die
       Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: "Ich wünsche, ich
       könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen."
       
       26 Aug 2010
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteil im HIV-Prozess: Nadja Benaissas Entblößung
       
       Die Ex-No-Angels-Sängerin infizierte einen Mann mit dem HI-Virus – und
       wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Verfahren aber wurde
       auch sie zum Opfer.
       
 (DIR) Benaissa-Prozess um HIV-Infektion: "Es tut mir von Herzen leid"
       
       Verteidigung und Anklage haben im Prozess um No-Angels-Sängerin Benaissa
       Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung gefordert. Sie soll einem Partner
       ihre HIV-Infektion verschwiegen haben.