# taz.de -- Interview über Vergewaltigungs-Prozesse: "Würgemale am Hals"
       
       > Heute begann der viel beachtete Prozess gegen Jörg Kachelmann:
       > Rechtsmedizinerin Saskia Guddat über das Dilemma von Missbrauchsopfern
       > und die Probleme der Spurensicherung.
       
 (IMG) Bild: Oft ein Hinweis auf eine Vergewaltigung: Würgespuren.
       
       taz: Frau Guddat, Sie haben als Rechtsmedizinerin mehrfach Opfer von
       Vergewaltigungen untersucht. Wie ging es den Frauen, die zu Ihnen kamen? 
       
       Saskia Guddat: Das ist ganz unterschiedlich. Es gibt Frauen, die sehr
       distanziert, sehr beherrscht sind. Wenn eine Frau schnell Schutzbarrieren
       hochziehen kann, dann ist sie ruhiger. Bei manchen hat man das Gefühl, dass
       sie sich von der Sache in kurzer Zeit psychisch abgespalten haben. Es gibt
       aber auch Frauen, die sehr aufgewühlt sind, die noch stark unter dem
       Eindruck des Geschehenen stehen.
       
       Die Berliner Charité arbeitet seit Juni in einem Pilotprojekt mit dem
       Landeskriminalamt zusammen. Die Opfer sollen mit Fingerspitzengefühl
       untersucht und Spuren besser gesichert werden. Was genau tun Sie? 
       
       Die Polizei kommt mit Frauen oder auch Männern, die Anzeige erstattet
       haben, in eine der drei Rettungsstellen der Charité. Bis jetzt gab es in
       Berlin keine gerichtsfeste standardisierte Dokumentation für Opfer
       sexualisierter Gewalt. Wir haben ein Verfahren entwickelt, wie man Befunde
       so sichert, dass sie vor Gericht Bestand haben.
       
       Wie gehen die Charité-Mitarbeiter vor? 
       
       Die Ärzte sichern zunächst DNA-Spuren, damit man den Täter identifizieren
       kann. Das ist aber nur ein Aspekt. Die Anwälte der Beschuldigten raten
       ihren Mandanten heute häufig, den Sexualkontakt zuzugeben, aber zu sagen,
       dass er freiwillig war. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Ärzte den
       gesamten Körper anschauen. Sie müssen Verletzungen fotografieren und
       schriftlich festhalten. Wenn der Angeklagte vor Gericht zum Beispiel
       behauptet, der Sexualkontakt sei freiwillig gewesen, das Opfer hatte aber
       Würgemale am Hals, dann passt das offensichtlich nicht zusammen.
       
       Kaum zu glauben, dass es in Berlin bisher keine standardisierten
       Untersuchungen gab. 
       
       Es passierte immer wieder, dass Polizisten bei uns in der Rechtsmedizin
       angerufen haben. Sie waren in anderen Kliniken abgewiesen worden, weil man
       dort keine Zeit oder kein Know-how hatte, um sich um das Opfer zu kümmern.
       Es kam auch vor, dass die gesicherten Spuren später schimmelten. Oder dass
       Verletzungen nicht dokumentiert wurden. Deshalb ist das Pilotprojekt so
       wichtig. Wenn Frauen den Mut aufbringen anzuzeigen, sollen sie das nicht
       umsonst gemacht haben. Sie nehmen diesen oft qualvollen Weg auf sich.
       Trotzdem wird der Täter am Ende freigesprochen, weil Aussage gegen Aussage
       steht und die gerichtsverwertbaren Spuren fehlen. Da kommt es dann zur
       sekundären Viktimisierung, die Frauen werden zum zweiten Mal Opfer.
       
       Wer sexuelle Gewalt erfahren hat, ist meist traumatisiert. Inwiefern nehmen
       die Ärzte darauf Rücksicht? 
       
       Die Ärzte wurden im opferzentrierten Umgang von einer Psychologin geschult.
       Zunächst gibt es ein Gespräch, in dem geklärt wird, was passiert ist.
       Danach beginnt die Spurensicherung. Wenn etwa gebissen, geleckt oder
       geküsst wurde, findet man DNA-Spuren. Sich für die Untersuchung des Körpers
       auszuziehen, ist für viele Opfer schwierig. Deshalb bitten die Ärzte darum,
       einzelne Körperteile zu entkleiden.
       
       Auch wenn das lange dauert und draußen andere Patienten warten? 
       
       Natürlich. Die Ärzte geben dem Opfer auch die Zeit, sich zwischendurch
       Pausen zu nehmen, sich wieder anzuziehen. Die Patientin bestimmt, was
       stattfindet und in welcher Geschwindigkeit es stattfindet. Das kann dann
       auch ein erster Schritt sein, die Gewalt über den eigenen Körper, die
       Selbstbestimmung zurückzugewinnen. Denn das ist ja das Problem bei
       Sexualdelikten.
       
       Was passiert, wenn die Frau oder der Mann sagt: "Ich kann nicht mehr"? 
       
       Dann stoppt das Ganze. Dann gibt man dem Opfer Zeit, sich wieder zu fangen.
       
       Und wenn es das nicht tut? 
       
       Meine Erfahrung ist, dass sich die Opfer immer wieder stabilisieren.
       Wichtig ist, dass die Ärzte ehrlich sagen, was sie tun und warum sie etwas
       tun. Ganz am Ende folgt die gynäkologische Untersuchung oder, bei
       männlichen Opfern, die proktologische Untersuchung im Analbereich.
       
       Die allermeisten Täter sind Männer. Die Nähe eines männlichen Arztes könnte
       bei den Opfern Ängste auslösen. 
       
       Deshalb bemühen wir uns um gleichgeschlechtliche Untersuchungen. Es wird
       aber sicherlich Situationen geben, in denen gerade keine Ärztin anwesend
       ist. Wenn ein Mann untersucht, dann bleibt immer auch eine weibliche
       Pflegekraft dabei.
       
       Was sind denn typische Verletzungen, die man nach einer Vergewaltigung
       findet? 
       
       Beim Herunterreißen des Slips kann das Opfer mit dem Fingernagel verletzt
       worden sein. Wenn der Täter gewaltsam am BH-Träger gezerrt hat, sieht man
       das hinterher manchmal auch. Klassische Verletzungen sind aber auch
       Griffspuren an den Oberarmen oder Hautunterblutungen an den Beinen, die
       dadurch entstehen, dass gewaltsam die Oberschenkel auseinandergedrückt
       wurden. Auf all das achten unsere Ärzte. Sie schauen auch, ob es
       Punktblutungen in der Gesichtshaut gibt. Die sind ein Hinweis darauf, dass
       das Opfer in Lebensgefahr schwebte. Wobei man sagen muss: Verletzungen
       sehen wir nur in 50 Prozent der gesicherten Vergewaltigungen. Wenn der
       Täter eine Waffe hat, wird sich das Opfer wahrscheinlich nicht wehren und
       trägt auch keine Verletzungen davon. Trotzdem ist es vergewaltigt worden.
       
       Kürzlich hat der pensionierte Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge
       gesagt, dass er seiner Tochter nach einer Vergewaltigung von einer Anzeige
       abraten würde. Können Sie das verstehen? 
       
       Sicherlich ist es für viele Frauen schlimm, vor Gericht alles minutiös
       darzulegen und am Ende möglicherweise zu sehen, dass der Beschuldigte
       freigesprochen wird. Insofern kann ich Herrn Karges Aussagen
       nachvollziehen. Aber ich bin nicht der Meinung, dass wir als Gesellschaft
       akzeptieren sollten, dass es sexualisierte Gewalt gibt. Von einer Anzeige
       abzuraten, halte ich deshalb für falsch.
       
       Für das einzelne Opfer mag es trotzdem der richtige Weg sein. 
       
       Aber das hat möglicherweise Konsequenzen für andere. Schauen Sie sich
       Serientäter an. Wie viele Frauen müssen dran glauben, bis eine anzeigt?
       
       Was schlagen Sie vor? 
       
       Wenn etwas im Argen liegt, muss man es ändern. Die Situation der Opfer ist
       in Berlin in der Tat nicht gut. In anderen Städten wie in Hamburg gibt es
       eine Gewaltopfer-Ambulanz, an die sich Frauen und Männer, die Gewalt
       erleben, wenden können. Rechtsmediziner und Gynäkologen untersuchen dort
       gemeinsam die Opfer sexualisierter Gewalt, um Spuren optimal zu sichern und
       Verletzungen zu dokumentieren. Etwas Vergleichbares hat Berlin bislang
       nicht. Das ist auch ein Grund, warum wir das Pilotprojekt ins Leben gerufen
       haben.
       
       Falls eine Frau nicht gleich Anzeige erstatten will, kann sie sich trotzdem
       an Sie wenden und später entscheiden, ob sie zur Polizei geht? 
       
       Leider nein. Anders als etwa in Hessen oder Nordrhein-Westfalen haben wir
       in Berlin bis jetzt nicht die Möglichkeit der anonymisierten
       Spurensicherung. An der Charité gibt es zwar eine Anlaufstelle für Opfer
       häuslicher Gewalt. Dort werden aber nur Verletzungen dokumentiert, nicht
       die DNA-Spuren gesichert. Das derzeitige Pilotprojekt richtet sich
       tatsächlich nur an Frauen und Männer, die in Polizeibegleitung kommen. Die
       Ärzte geben den Beamten die Ergebnisse der Untersuchungen mit. Wir haben in
       der Klinik schlicht nicht die Möglichkeit, die Spuren so wegzuschließen,
       dass sie vor Gericht Bestand hätten.
       
       Wie schnell muss das Opfer nach der Tat Anzeige erstatten, damit die
       Untersuchung Beweise bringt? 
       
       Innerhalb der ersten 72 bis 78 Stunden ist es noch möglich, die DNA zu
       sichern. Liegt der Vorfall Wochen zurück, können wir nichts mehr machen.
       
       6 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
       
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