# taz.de -- Abfuhr für weiteren Mindestlohn: "Aus Mangel an Interesse"
       
       > Das Bundesarbeitsministerium hat eine verbindliche Lohnuntergrenze für
       > die Weiterbildungsbranche abgelehnt. Die Gewerkschaft GEW beklagt
       > Stundenlöhne von vier bis fünf Euro
       
 (IMG) Bild: Beschäftigte im Bereich Weiterbildung kommen teilweise auf einen Stundenlohn von nur fünf Euro.
       
       BERLIN taz | Für die Weiterbildungsbranche im Rahmen des Zweiten und
       Dritten Sozialgesetzbuches wird es auch in Zukunft keinen Mindestlohn
       geben. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) lehnte am Dienstag einen Antrag
       der Gewerkschaften Ver.di und GEW sowie des Arbeitgeberverbandes
       Bundesverband Berufliche Bildung ab.
       
       Die drei hatten im Mai 2009, zu Zeiten der großen Koalition, für ihren
       Tarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Die Aus- und
       Weiterbildung im Rahmen des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches umfasst
       Weiterbildung die Arbeitslosen angeboten wird, unter anderem im Auftrag der
       Bundesagentur für Arbeit. Die Branche steht bereits im
       Arbeitnehmerentsendegesetz, ein Erlass zur Allgemeinverbindlichkeit hätte
       zur Folge gehabt, dass auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber den
       Mindestlohn hätten zahlen müssen. Er liegt derzeit bei 12,28 (West) und
       10,93 Euro (Ost).
       
       Das BMAS begründete die Ablehnung mit einem Mangel an öffentlichem
       Interesse. "Damit ein öffentliches Interesse am Erlass besteht, muss der zu
       erstreckende Tarifvertrag ein Mindestmaß an Repräsentativität aufweisen",
       schreibt das BMAS. Die ermittelte Tarifbindung betrage jedoch "allenfalls
       25 Prozent".
       
       Stephanie Odenwald, im Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
       (GEW) für Bildung und Weiterbildung zuständig, bestreitet diese Zahl nicht.
       Es sei jedoch ein Skandal, dass die Entscheidung nur davon abhängig gemacht
       werde, wie viele Unternehmen den existierenden Tarifvertrag bereits
       anwendeten. "Wir haben es in der Branche schließlich mit Unterbezahlung zu
       tun, die hart an der Hartz-IV-Grenze liegt."
       
       Drei Viertel der rund 35.000 Beschäftigten arbeiteten auf Honorarbasis.
       Nicht wenige von ihnen bekämen 10 Euro Stundenlohn, von dem sie noch
       Versicherungsbeträge und Steuer bezahlen müssten. "Wenn sie die Vor- und
       Nachbereitungszeit einrechnen, kommen sie auf Stundenlöhne von vier oder
       fünf Euro", sagte Odenwald. Auch Anette Kramme, arbeitsmarktpolitische
       Sprecherin der SPD-Fraktion, kritisierte den Ministeriumsbeschluss: "Die
       Weiterbildung bleibt ein Paradies für unseriöse Billiganbieter - dank Frau
       von der Leyen."
       
       Eine Expertise im Auftrag der GEW von 2010 kommt zu dem Schluss, dass vor
       allem Lehrkräfte, die für öffentliche Auftraggeber arbeiten, mit
       "unverantwortbaren prekären Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen"
       konfrontiert seien.
       
       6 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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