# taz.de -- Klage gegen EU-Bußgeld gescheitert: Telekom muss Millionen Euro zahlen
       
       > Die Deutsche Telekom muss für ihren früheren Umgang mit Wettbewerbern
       > 12,6 Millionen Euro Strafe zahlen. Das bestätigte der Europäische
       > Gerichtshof am Donnerstag.
       
 (IMG) Bild: Mit ihrer Klage gegen ein Bußgeld der EU gescheitert: Deutsche Telekom.
       
       LUXEMBURG dpa/dapd | Die Deutsche Telekom muss 12,6 Millionen Euro Strafe
       zahlen, weil sie in den Jahren vor 2003 ihren Wettbewerbern höhere Entgelte
       für den Zugang zum Festnetz in Rechnung gestellt hat als ihren eigenen
       Endkunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am
       Donnerstag eine Entscheidung der EU-Kommission vom April 2008. Die Telekom
       ist damit mit ihrer Klage gegen das Bußgeld endgültig gescheitert.
       
       Bei dem Streit zwischen EU-Kommission und Telekom geht es um die Zeit von
       Anfang 1998 bis Ende 2003. Die Telekom hatte damals konkurrierenden
       Unternehmen für den Zugang zu ihrem Festnetz höhere Entgelte in Rechnung
       gestellt als den eigenen Endkunden. Nach Auffassung der Brüsseler
       Wettbewerbsaufsicht hat der Bonner Konzern damit seine marktbeherrschende
       Stellung über fünf Jahre lang missbraucht.
       
       Auch nach Ansicht des EuGH hat die Telekom ihren Handlungsspielraum nicht
       genutzt, um einen fairen Wettbewerb gemäß EU-Recht zu ermöglichen.
       "Dadurch, dass die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso
       effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt,
       stärkt sie ihre beherrschende Stellung und schädigt damit die Verbraucher",
       schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Der Verbraucher habe
       weniger Auswahl gehabt und musste höhere Preise zahlen. Die Richter
       bestätigten auch die Art und Weise, wie die Wettbewerbshüter der
       EU-Kommission die Preispolitik des Unternehmens überprüft hatten.
       
       Das Urteil kommt nicht unerwartet. Vor einem halben Jahr hatte
       Generalanwalt Jan Mazak dem Gericht bereits empfohlen, den Einspruch der
       Telekom gegen das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz
       abzuweisen. Üblicherweise folgt das Gericht dieser Empfehlung.
       
       14 Oct 2010
       
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