# taz.de -- NPD-Politiker Pastörs: Urteil wegen Volksverhetzung bestätigt
       
       > "Es geht um rechtsradikale Hetze": Das Saarbrücker Landgericht hat die
       > Verurteilungen des NPD-Funktionärs Udo Pastörs wegen Volksverhetzung
       > bestätigt. Dieser berief sich auf Thilo Sarrazin.
       
 (IMG) Bild: "Völlig unbelehrbar": Udo Pastörs.
       
       BERLIN taz | Das Urteil löste bei dem mecklenburg-vorpommerischen
       NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs Kopfschütteln aus. Am
       Dienstagnachmittag bestätigte das Landgericht Saarbrücken die Verurteilung
       von Pastörs durch das Amtsgericht Saarbrücken wegen Volksverhetzung und
       verhängte erneut eine Haftstrafe über 10 Monate auf Bewährung und 6.000
       Euro Geldstrafe. "Sie haben zum Hass gegen Juden und Türken aufgestachelt",
       sagte der Vorsitzende Richter, Andreas Lauer.
       
       Im Saal 1 des Landgerichts missfiel der Schuldspruch in dem
       Berufungsverfahren Besuchern. "Herr Sarrazin sagt doch ähnliches und wird
       von Talkshow zu Talkshow gereicht", sagte ein Zuhörer. Zur rechtsextremen
       Szene gehöre er nicht. In den Stuhlreihen des Saals saß aber einige
       NPD-Prominenz wie etwa der saarländische NPD-Landesvorsitzende Frank Franz
       oder der mecklenburg-vorpommerische Landtagsabgeordnete Birger Lüssow. Vor
       Prozessbeginn hatten schon an die 30 NPD-Anhänger am Gericht für einen
       Freispruch ihres NPD-Funktionärs protestiert. Im Stadtrat von Saarbrücken
       und Völklingen sitzt die NPD. Hier vor dem Gericht waren sich alle einig,
       das Pastörs in seiner Aschermittwochsrede 2009 ungestraft gegen die
       "Judenrepublik" und türkischen Einwandere hätte wettert dürfen.
       "Meinungsfreiheit gehört zur Demokratie", sagte Peter Marx, Geschäftsführer
       der NPD in Mecklenburg-Vorpommern.
       
       Eine Aussage, die Richter Lauer mit dem Urteil nicht angreift. Im
       Gegenteil: Er führte aus, dass sehr wohl "umstrittene Meinungen in der
       öffentlichen Meinungsbild" rechtens sein, doch in der Rede wären alle
       Äußerungen gezielt gewählt wurden, um den "öffentlichen Frieden" zu stören.
       "Herr Pastörs, Ihre Rede beinhalt eine gesteigertes Maß von Gehässigkeit",
       erklärte Lauer.
       
       Am Vormittag hatte das Gericht als Beweismaterial die gesamte 54-minütige
       Rede vom 25. Februar 2009 mit Bild- und Tonmaterial wiedergegeben. Leicht
       lächeln hörte sich Pastörs seine Worte an. Zufrieden schien der
       Fraktionschef in Trachtenjacke mit grünen Stehkragen und kurzen Harrschnitt
       über seine wiedergegeben Aussagen zu sein, schließlich erklärte er "nicht
       schuldig" zu sein. Vor dem Abspielen ermahnte Lauer die Zuschauer
       Beifallsäußerungen zu unterlassen und drohte Geldstrafe an. Nicht ohne
       Grund: Vor dem Amtgericht applaudierten am 6. Mai dieses Jahres beim
       Vorspielen der Rede die rechtsextremen Gäste. Nun lächelten die
       NPD-Mitglieder und -Freunde leise vor sich hin als Pastörs Worte von der
       NPD-Veranstaltung durch den Gerichtsaal klangen.
       
       Mit Schwung sagte er bei Veranstaltung, das dass "gesamte Finanzgebäude
       dieser Judenrepublik kaputt geht" und das die deutsche Bank den "Krummnasen
       auf dem Leim" gegangen wären. Bei der NPD-Veranstaltung sagte er weiter,
       "dass, die Türken, deren frühere militärische Versuche, Europa zu erobern,
       gescheitert seien". Heute reisten sie nicht mehr mit Krummsäbeln ein,
       "sondern mit Kopftüchern an ihrer Seite und einer höchst gefährlichen
       Samenkanone". Vor laufenden Fernsehkameras sagte er zudem, das man sich
       gegen diese "Bedrohung" wehrhaft entgegenstellen müsse: "Mit Herz, Verstand
       und wenn nötig mit der Hand".
       
       Im Saal 1 führte Pastörs zu seiner Verteidigung immer wieder Thilo Sarrazin
       an. Beim Stichwort "Samenkanone" führte Pastörs an, Sarrazin sage, "das die
       Türken in Deutschland lauter Kopftücher produzieren, die nicht zum
       Lebensunterhalt beitragen. Diesen Punkt habe ich ähnlich gemeint", sagte
       Pastörs und führte weitere kritische Aussagen von CSU- und
       SPD-Bundespolitiker zum Immigrationsdebatte an. "Hier geht es nicht um die
       Reden von Herrn Sarrazin, oder dem Gequatsche was da noch folgte", konterte
       Oberstaatsanwalt Raimund Weyand und legte dar, dass das Vokabular der Reden
       an den Nationalsozialismus erinnern sollte.
       
       Mit der Wortwahl habe Pastörs Türken und Juden das Lebensrecht als
       gleichwertige Personen abgesprochen. "Es gehrt um rechtsradikale Hetzte, es
       geht um eine Hetze eines Parteifunktionärs", die "motivieren und aktiveren
       sollte", sagte Weyand: "Der Angeklagte ist völlig unbelehrbar". Über 18
       Monate Freiheitsstrafe und Bewährung mit 10.000 Euro Auflagen forderte der
       Staatsanwalt. Spöttisch erwiderte Paströrs: "Ich bekenne mich völlig
       unschuldig. Ich sehe so auch kein Grund, meine Einstellung zu ändern".
       Freispruch forderte so auch sein Anwalt Björn Clemens, der den Paragraph
       130 (Volksverhetzung) grundsätzlich als einen "Kneblungsparagrafen und
       "Mundtodparagrafen" sieht. Noch im Gerichtsflur kündigte Clemens an,
       Revision einzulegen.
       
       19 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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