# taz.de -- Gericht verurteilt NPD-Bundesvize: 8 Monate auf Bewährung für Pastörs
       
       > Ein Gericht hat den Bundesvize der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, wegen
       > Verunglimpfung von Nazi-Opfern verurteilt. Er hatte das
       > Holocaust-Gedenken als „Betroffenheitstheater“ bezeichnet.
       
 (IMG) Bild: Verurteilter Neonazi: Udo Pastörs (l.).
       
       SCHWERIN dpa | NPD-Bundesvize Udo Pastörs ist wegen Aussagen zum Holocaust
       in einer Parlamentsrede zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
       worden. Das Amtsgericht Schwerin sprach den 59-Jährigen am Donnerstag der
       Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verleumdung schuldig. Die
       Richter folgten mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach
       deren Überzeugung der Rechtsextremist in seiner Rede den Holocaust indirekt
       geleugnet und die Opfer des Nazi-Regimes verächtlich gemacht hatte.
       
       Die Verteidigung hatte unter Hinweis auf den besonderen Schutz der freien
       Meinungsäußerung in Parlamenten Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch
       nicht rechtskräftig. Pastörs, der Vorsitzender der Schweriner
       NPD-Landtagsfraktion ist, ließ Berufung ankündigen.
       
       Im Januar 2010 hatte Pastörs im Landtag von einer „Auschwitzprojektion“ der
       Demokraten und einem „Sieg der Lüge über die Wahrheit“ gesprochen.
       Anteilnahme am Leid der Opfer bezeichnete er damals als
       „Betroffenheitstheater“ und „Schuldkult“. Ein Mitschnitt der Rede war in
       dem Prozess gezeigt worden. Die Richterin sprach von einer „Hetzrede“.
       
       Die Verteidigung hatte auf die sogenannte Indemnität von Abgeordneten
       verwiesen. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder
       Bundesversammlung zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht wegen
       Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. Verleumderische
       Beleidigungen seien laut Strafgesetzbuch aber ausdrücklich von der
       Straffreiheit für Abgeordnete ausgenommen, hatte der Klagevertreter
       argumentiert. Dem folgte nun auch das Gericht, räumte aber ein, dass es
       sich in dem Fall um eine Auslegungssache handele.
       
       Pastörs war im Oktober 2010 vom Landgericht in Saarbrücken, wo er auf einer
       Parteiveranstaltung gesprochen hatte, bereits wegen Volksverhetzung zu zehn
       Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden.
       Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im April 2012 untersagte
       ihm das Landgericht Rostock in einem Zivilprozess zudem ehrverletzende
       Äußerungen gegenüber der Präsidentin des Landtages von
       Mecklenburg-Vorpommern unter Strafandrohung. Pastörs legte auch dagegen
       Berufung ein.
       
       16 Aug 2012
       
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