# taz.de -- Neues Gesetz verabschiedet: Zwangsheirat wird strafbar
       
       > Mit bis zu fünf Jahre Haft können Zwangsheiraten künftig bestaft werden,
       > das gal Die Grünen halten den Gesetzentwurf für unnütz und kritisieren
       > Kürzungen bei Integrationskursen.
       
 (IMG) Bild: Sollen künftig besser vor Zwangsheirat geschützt werden: junge Musliminnen, hier in Duisburg.
       
       BERLIN dpa / rts | Zwangsehen sollen in Deutschland künftig stärker
       bekämpft werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen
       Gesetzentwurf, nach dem eine Zwangsheirat als eigener Straftatbestand
       gewertet werden soll. Bislang gelten Zwangsheiraten nur als schwere
       Nötigung. "Zwangsheirat ist auch in Deutschland ein ernstzunehmendes
       Problem", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere. Es sei falsch,
       darin eine tolerable Tradition aus anderen Kulturen zu sehen. Bei Verstößen
       gegen das Gesetz sollen bis zu fünf Jahren Haft drohen. Nach dem Entwurf
       soll auch die Antragsfrist zur Aufhebung einer Zwangsehe verlängert werden.
       
       Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird zudem in Deutschland
       aufgewachsenen Opfern von Zwangsehen im Ausland ein Wiederkehrrecht
       eingeräumt. Voraussetzung sei allerdings, dass die Betroffene in
       Deutschland eingelebt sei.
       
       Zudem verschärft die Regierung die Anforderungen an Ausländer zur
       Integration. So müssen Ausländerbehörden vor einer Verlängerung einer
       Aufenthaltserlaubnis feststellen, ob ein Ausländer seiner Pflicht zur
       Teilnahme an Integrationskursen nachgekommen ist.
       
       Die Grünen haben den Gesetzentwurf der Koalition gegen Zwangsheirat als
       unnütz kritisiert. "Zwangsheirat ist heute schon strafbar", sagte
       Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck am Mittwoch in Berlin. "Das ist
       kosmetische Gesetzgebung."
       
       Bisher können Zwangsehen nur als schwere Nötigung geahndet werden. Die
       Höchststrafe liegt schon jetzt bei fünf Jahren, doch mit der Neuregelung
       soll eine juristische Verfolgung leichter werden. Beck verlangte, wer das
       Problem stärker angehen wolle, müsse den Opferschutz verbessern.
       
       Er warf der Koalition vor, mit geplanten Sanktionsverschärfungen gegen
       Integrationsunwillige von eigenen Versäumnissen ablenken zu wollen. "Das
       Reden über Sanktionsmöglichkeiten ist ein Ablenkungsmanöver, weil
       gleichzeitig Mittel für die Integrationskurse gekürzt werden."
       
       27 Oct 2010
       
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