# taz.de -- Kommentar schärfere Einwanderungsgesetze: Gesetze helfen nicht gegen Zwangsheirat
       
       > Mit ihrem Kabinettsbeschluss tut die Union nur scheinbar etwas gegen
       > Parallelgesellschaften, für unterdrückte Frauen. Stattdessen bedient sie
       > das Klischee vom rückständigen Muslim.
       
 (IMG) Bild: Sollen künftig besser vor Zwangsheirat geschützt werden: junge Musliminnen, hier in Duisburg.
       
       Die Bundesregierung steht in der Integrationspolitik unter Druck. Nur so
       lässt sich erklären, dass Union und FDP mit viel populistischer
       Begleitmusik ein Paket von Gesetzesänderungen verabschieden, das vor allem
       eines ist: symbolische Politik.
       
       Im Zentrum steht die Bekämpfung von Zwangsheiraten. Zwar weiß man auch nach
       jahrelangen aufgeregten Debatten noch immer wenig über das wirkliche Ausmaß
       dieser Menschenrechtsverletzung. Dennoch wird die Union in dieser Frage
       gern aktiv. So will sie zeigen: Wir tun etwas gegen Parallelgesellschaften,
       für die unterdrückte muslimische Frau! Das kostet nicht viel, bedient das
       gern genutzte Bild von den rückständigen Muslimen und lenkt wunderbar ab
       von anderen Versäumnissen.
       
       Doch viel bringen werden die Gesetzesänderungen nicht. Die Koalition will
       Zwangsheirat als eigenständigen Straftatbestand definieren, der mit bis zu
       fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Diese Strafe aber kann bereits heute
       für eine Zwangsehe verhängt werden.
       
       Positiv ist allein, dass die Union ihre jahrelange Blockade gegen ein
       längeres Rückkehrrecht von zwangsverheirateten Frauen endlich fallen lässt.
       Frauen, die in Deutschland gelebt haben und gegen ihren Willen im Ausland
       festgehalten werden, sollen künftig nach Deutschland zurückkommen können.
       Diesen Fortschritt aber konterkariert die Koalition durch eine gravierende
       Verschlechterung an anderer Stelle: Aus dem Ausland nachgezogene
       EhepartnerInnen müssen künftig wieder drei statt bislang zwei Jahre
       verheiratet sein, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen.
       
       Für Frauen, die nach Deutschland zwangsverheiratet werden, heißt das: ein
       Jahr länger in einer Ehe, die bestenfalls ungewollt, schlimmstenfalls
       massiv gewalttätig ist. Eine Härtefallregelung, die das verhindern soll,
       hat sich als nicht praxistauglich erwiesen.
       
       Das Gesetzespaket kann also bestenfalls als Nullsummenspiel bezeichnet
       werden. Was - neben dem längeren Rückkehrrecht - wirklich helfen könnte,
       ist eine sensible, zielgruppengerechte Präventions- und
       Unterstützungsarbeit, da sind sich die ExpertInnen einig. Die aber ist
       langwierig und kostet, denn sie muss das Vertrauen der Betroffenen
       gewinnen. Genau das aber wird durch schrille Integrationsdebatten, wie sie
       die Union derzeit wieder führt, erschwert.
       
       28 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
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