# taz.de -- Akw-Laufzeiten und der Ökofonds: Verfassungswidrige Konstruktion
       
       > Mit dem Ökofonds will die Regierung die Laufzeitverlängerung schmackhaft
       > machen. Doch Gutachter halten dessen Konstruktion für verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Windräder zu Atommeilern stellen, das ist die Strategie der Koalition.
       
       BERLIN taz | Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über das
       Atom- und Energiekonzept der schwarz-gelben Bundesregierung und damit über
       die vorgesehene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Dieser will die
       Bundesregierung mit einem Ökofonds ein grünes Mäntelchen umhängen: Die
       Atomkonzerne zahlen einen Teil ihrer Zusatzgewinne dort ein - mit dem Geld
       sollen dann erneuerbare Energien gefördert werden.
       
       Rechtswissenschaftler bezweifeln, dass eine solche Konstruktion mit der
       Finanzverfassung in Einklang steht, also rechtlich überhaupt möglich ist.
       So kommt der Rechtsprofessor Christian Waldhoff von der Universität Bonn in
       einem Gutachten zu dem Schluss, dass allein die Einführung einer
       Brennelementesteuer verfassungskonform ist,
       
       Das Gutachten, das der taz vorliegt, hatte Waldhoff eigens im Auftrag des
       Umweltministeriums erstellt. Trotzdem scheint die Bundesregierung die
       Bedenken des Experten nun ignoriert zu haben.
       
       Das Kernproblem: Der Staat finanziert sich vor allem über Steuern.
       "Gleichwohl kennt die Rechtsordnung schon seit langem auch nichtsteuerliche
       Abgaben wie insbesondere Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben", heißt es in
       dem Gutachten. Diese bedürften jedoch stets einer besonderen
       Rechtfertigung.
       
       Waldhoff geht [1][die Möglichkeiten im Detail durch] und kommt schließlich
       bei jeder Abgabenart zur gleichen Bewertung: verfassungswidrig. So steht am
       Ende zusammengefasst das deutliche Ergebnis: "Keine verfassungskonforme
       Möglichkeit der Abschöpfung von Sondergewinnen von Kernkraftwerken aus
       einer Laufzeitverlängerung."
       
       Auch andere Finanzrechtsexperten teilen die Zweifel. Dass bisher niemand
       stärker auf dieses Problem eingegangen ist, führt der Finanzrechtler Hanno
       Kube von der Uni Mainz auf die komplexe Thematik zurück.
       Finanzverfassungsrecht spiele häufig eine wichtige Rolle, werde aber in
       seinen Anforderungen ebenso häufig vernachlässigt, weil es schwierige
       Abgrenzungsfragen mit sich bringt.
       
       Das Bundesumweltministerium verwies eine taz-Anfrage weiter an das
       Finanzministerium. Dort sieht man keine rechtlichen Probleme. "Die
       Vereinnahmung privater Zuwendungen zur Mitfinanzierung von Bundesaufgaben
       durch den Bund ist zulässig", sagte ein Ministeriumssprecher. Die
       Bundesregierung werde vom Parlament ermächtigt, einen Vertrag mit den
       Energieversorgungsunternehmen abzuschließen und Zahlungen der Unternehmen
       zu vereinnahmen. "Dabei wird es sich um staatliche Einnahmen eigener Art
       handeln."
       
       28 Oct 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/kein-guter-grund/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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