# taz.de -- Details der Kritik am Ökofonds: Kein guter Grund
       
       > Wer andere Abgaben als Steuern erheben will, braucht eine besondere
       > Rechtfertigung. Doch keine davon eignet sich für den geplanten Ökofonds.
       
 (IMG) Bild: Gereizte Stimmung: Parlamentarier über die Atompolitik ab.
       
       BERLIN taz | Die Finanzverfassung sieht vor, dass der Staat im Wesentlichen
       über Steuern finanziert wird. Weitere Abgaben - wie Gebühren, Beiträge,
       Sonderabgaben oder freiwillige Zahlungen - bedürfen einer besonderen
       Rechtfertigung. Bei der Gewinnabschöpfung aus den AKW-Laufzeitverträgen,
       wie sie die Bundesregierung plant (siehe oberer Text), sieht der
       Rechtsexperte Christian Waldhoff jedoch nicht, wie diese aussehen sollte.
       Das legt er in einem Gutachten für das Umweltministerium ausführlich dar.
       
       Gebühr: Grundsätzlich habe das Bundesverfassungsgericht
       Ressourcennutzungsgebühren wie den Wasserpfennig gebilligt, schreibt
       Waldhoff. Diese können auf die Nutzung (knapper) öffentlicher Güter erhoben
       werden. Denn wer dieses eigentlich allen gehörende Gut nutzt, erhalte einen
       Vorteil gegenüber denen, die es nicht nutzen dürften. Laut Waldhoff passt
       diese Argumentation jedoch nicht auf die Atomkraft. Der Weiterbetrieb der
       Atomkraftwerke sei keine Nutzung eines öffentlichen Gutes; der Genehmigung
       zahlreicher neuer stehe nichts im Wege. "Von Knappheit kann hier keine Rede
       sein", so Waldhoff.
       
       Beitrag: Beiträge können von öffentlich-rechtlichen Verbänden erhoben
       werden, in denen die Mitgliedschaft verpflichtend ist - wie etwa in den
       Industrie- und Handelskammern. Mit den Atomkonzernen müsste also eine Art
       Zwangsverband gegründet werden, der zur Finanzierung der Erforschung und
       Förderung regenerativer Energien dienen würde. Diesen dürfe man jedoch
       nicht ausdrücklich zu dem Zweck schaffen, Zwangsmitgliedschaften
       herzustellen, meint Waldhoff - sonst könnten "mehr oder weniger beliebig
       solche Verbände vom Gesetzgeber gegründet und ein Großteil der
       Staatsfinanzierung entsprechend organisiert werden".
       
       Sonderabgabe: Eine Sonderabgabe kann nur erhoben werden, wenn es eine enge
       Beziehung zwischen den Abgabenzahlern und dem Zweck gibt, der damit
       finanziert werden soll. Ergo, folgert Waldhoff, müsste die Atomwirtschaft
       der Förderung erneuerbarer Energien näher stehen als alle Steuerpflichtigen
       zusammen. "Daran fehlt es hier", so der Gutachter. "Warum die
       Atomwirtschaft der Förderung erneuerbarer Energien näher stehen sollte als
       die Elektrizitätswirtschaft insgesamt […] ist nicht begründbar."
       
       Freiwillige Zahlung: Abgaben, die die Finanzverfassung nicht vorsieht,
       nennt man freiwillige Zahlungen. Als Beispiel zieht Waldhoff die
       Versteigerung der UMTS-Lizenzen heran. Diese sei jedoch einmalig gewesen
       und habe primär der Verteilung der Lizenzen gedient und nicht der
       Einnahmeerzielung. Zudem stünden bei den Laufzeiten die
       Sicherheitsinteressen im Vordergrund.
       
       28 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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