# taz.de -- Nach dem Laufzeiten-Beschluss der Koalition: Da geht noch was
       
       > Der Bundestag hat beschlossen. Doch nun treten Umweltverbände, Wirtschaft
       > und Opposition dagegen an: Im Bundesrat, bei der EU und vor Gericht – mit
       > guten Aussichten.
       
 (IMG) Bild: Muss in NRW durchhalten, um längere Laufzeiten zu verhindern: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (beäugt von ihrem Parteichef Sigmar Gabriel).
       
       BERLIN taz | Dass der Bundestag die Atomgesetze beschlossen hat, bedeutet
       nicht zwangsläufig, dass sie umgesetzt werden. Opposition, Wirtschaft und
       Umweltverbände hatten für diesen Fall Klagen angekündigt. Auch die Frage
       nach einer Beteiligung des Bundesrats ist noch unbeantwortet.
       
       Vertreter der Stadtwerke kündigten unmittelbar nach der Abstimmung eine
       Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission an. "Die Laufzeitverlängerung der
       Atomkraftwerke führt zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für Stadtwerke
       und andere Marktteilnehmer", begründete Hans-Joachim Reck,
       Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen, diesen Schritt.
       Nach der Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt soll die Beschwerde
       bei der EU-Kommission eingereicht werden, kündigte Johannes van Bergen,
       Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall, an.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) findet den neuen Paragrafen 7d der
       Atomnovelle "in hohem Maße [1][verfassungsrechtlich bedenklich"]. Die
       Neuregelung weiche das Gebot der "bestmöglichen Schadensvorsorge" auf und
       eine Senkung des Sicherheitsniveaus sei zu befürchten. Greenpeace hatte
       ebenfalls Klagen angekündigt.
       
       Klagen will auch die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat. Laut Bundesregierung
       muss dieser den vier Gesetzen nicht zustimmen. Juristische Untersuchungen,
       etwa des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
       [2][Hans-Jürgen Papier], hatten allerdings das Gegenteil ergeben.
       
       Deswegen wollen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen und
       Brandenburg Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies haben sie in einem
       gemeinsamen Schreiben an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) deutlich gemacht,
       teilte Margit Conrad, die rheinland-pfälzische Umweltministerin (SPD), mit.
       Die schwarz-gelbe Koalition nehme wissentlich einen Verfassungsbruch in
       Kauf, beklagte Conrad. Allerdings ist eine Klage vor dem
       Bundesverfassungsgericht erst dann möglich, wenn das Gesetz in Kraft ist.
       
       Die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat steht allerdings auf dünnem Eis.
       Gelingt es NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nicht, einen
       Haushalt für das nächste Jahr aufzustellen, muss sie Neuwahlen ausrufen.
       
       29 Oct 2010
       
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