# taz.de -- Kommentar Wasserverträge: Mehr Mut, zu Fehlern zu stehen
       
       > Der Senat müsste sich dazu durchringen, die Verträge anzufechten. Denn
       > Fehler sind verzeihlich - wenn sie nicht unter den Teppich gekehrt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Ein Gutachten zeigt, wie das Wasser wieder Berlin gehören könnte - ohne teuren Rückkauf.
       
       Es ist eine Lösung, die wie auf dem Silbertablett serviert daherkommt: Der
       Vertrag über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe hat einen Haken,
       einen so großen, dass eine Anfechtung aussichtsreich erscheint. So stellt
       es jedenfalls ein Gutachten aus dem Jahr 2003 dar. Nun müsste sich also der
       Senat dazu durchringen, die Verträge anzufechten. Allzu schwer dürfte ihm
       das nicht fallen, haben Politiker in den letzten Wochen doch
       parteiübergreifend den damaligen Verkauf als falsche Entscheidung
       kritisiert. Und angekündigt, Verhandlungen über einen Rückkauf in die Wege
       zu leiten.
       
       Doch halt - irgendetwas stimmt da nicht. Wenn das Gutachten seit 2003
       vorlag, warum gab es nicht schon längst eine Klage? Warum wird allseits
       über einen milliardenschweren Rückkauf diskutiert, nicht aber über eine
       Anfechtung des Vertrags?
       
       Eine Vermutung liegt nahe: Die Politik hat Angst davor, ihre Fehler von
       damals einzugestehen. Während es anscheinend legitim ist, seine politischen
       Ansichten zu ändern und zu der Erkenntnis zu kommen, dass die
       Wasserbetriebe jetzt doch besser ganz dem Land und nicht teils den Privaten
       gehören sollten, scheint das Eingeständnis, mutmaßlich verfassungswidrige
       Verträge abgeschlossen und diese Verträge über Jahre aufrechterhalten zu
       haben, zu schwerwiegend.
       
       Doch da irren die Verantwortlichen. Selbst von Politikern erwartet niemand,
       dass sie perfekt sind. Doch eines dürfen sie nicht: Fehler unter den
       Teppich kehren und die Bevölkerung dafür zahlen lassen. Daher müssen die
       Verträge angefochten werden, und zwar bald. Und sollte der Senat vor
       Gericht verlieren, kann man immer noch über einen Rückkauf diskutieren.
       
       20 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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