# taz.de -- Prozess in Den Haag gegen Bemba: Ein äußerst fragwürdiges Verfahren
       
       > Der Prozess gegen Kongos Ex-Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba vor dem
       > Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag steht politisch und
       > juristisch auf schwachen Füßen.
       
 (IMG) Bild: Jean-Pierre Bemba vor dem internationalen Strafgerichtshof, fotografiert am 2.12.2009.
       
       Vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag beginnt am
       Montagnachmittag der bisher höchstkarätige Prozess in der kurzen Geschichte
       des IStGH. Jean-Pierre Bemba, der frühere Vizepräsident der Demokratischen
       Republik Kongo, muss sich wegen Kriegsverbrechen verantworten, die die
       Soldaten der einst von ihm geführten Rebellenarmee MLC (Kongolesische
       Befreiungsarmee) in der Zentralafrikanischen Republik begangen haben
       sollen.
       
       Die Verwicklung zweier Länder und der Status des Angeklagten dürften dafür
       sorgen, dass dieses Verfahren den IStGH vor eine harte Probe stellt, zumal
       die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung seit einem neuen Gerichtsbeschluss
       vom Freitag erneut infrage steht.
       
       Bemba hatte zwischen Oktober 2002 und Januar 2003 auf Bitten des
       Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik, Ange Félix Patassé,
       Einheiten in die zentralafrikanische Hauptstadt Bangui entsandt, die direkt
       an der Grenze zum damaligen MLC-Gebiet im Nordkongo liegt. Patassé war
       unter Bedrängnis einer Revolte seines Armeechefs François Bozizé geraten
       und brauchte mangels Soldaten auswärtige Hilfe.
       
       Das Eingreifen Bembas sowie Libyens rettete Patassé vorerst; die
       MLC-Einheiten, in Bangui als "Banyamulenge" tituliert, sollen aber
       verbreitete Plünderungen und Vergewaltigungen begangen haben, wie schon
       damals berichtet wurde. Langfristig half das Patassé sowieso nichts: Im
       März 2003 eroberte Bozizé Bangui und ergriff die Macht, die er bis heute
       hält.
       
       Während Patassé aber mittlerweile in der Zentralafrikanischen Republik
       amnestiert ist und zu den Präsidentschaftswahlen 2011 gegen Amtsinhaber
       Bozizé antreten will, sitzt sein Helfer Bemba in Den Haag in Haft. Nicht
       nur dies hat bei Bembas nach wie vor zahlreichen Anhängern im Kongo Zweifel
       an der Neutralität des Gerichtshofs genährt.
       
       Der MLC-Führer, der noch 2006 bei der Stichwahl um Kongos Präsidentschaft
       42 Prozent gegen Wahlsieger Joseph Kabila geholt hatte und danach ins Exil
       ging, wurde im Mai 2008 just zu dem Zeitpunkt in Brüssel verhaftet, als er
       sich anschickte, als parlamentarischer Oppositionsführer nach Kinshasa
       zurückzukehren. Der Zeitpunkt der Verhaftung rettete also vor allem Kabila
       vor der Rückkehr seines gefährlichsten politischen Gegners. Nicht wenige
       vermuten, dass Bembas Ausschaltung der Preis ist, den der IStGH zahlt,
       damit er ansonsten frei in der Demokratischen Republik Kongo arbeiten kann.
       
       Die Anklage gegen Bemba steht nicht nur politisch, sondern auch juristisch
       auf schwachen Füßen. Während es im bisher einzigen laufenden IStGH-Prozess
       in Den Haag gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga allein um
       den leicht zu belegenden und nicht besonders schwerwiegenden Vorwurf der
       Rekrutierung von Kindersoldaten geht, dreht sich im Falle Bembas alles um
       seine Vorgesetztenverantwortlichkeit für Kriegsverbrechen, die seine
       Soldaten begangen haben sollen.
       
       Dieser Vorwurf schließt ein, dass Bemba, selbst wenn er diese Verbrechen
       nicht selbst oder direkt anordnete, von Kriegsverbrechen gewusst haben muss
       und diese auch hätte verhindern können. Dies dürfte schwer nachzuweisen
       sein, zumal Bemba ja 2002-2003 seine Soldaten in Bangui unter das Kommando
       des zentralafrikanischen Präsidenten Patassé gestellt hatte.
       
       2009 war die Anklage gegen Bemba deswegen bereits abgeschwächt worden, und
       im August 2009 hatte der Gerichtshof sogar Bembas Freilassung unter
       Auflagen verfügt. Weil sich kein Land fand, das ihn aufnehmen wollte, und
       eine Rückkehr nach Kongo außer Frage stand, wurde die Freisetzung
       schließlich außer Kraft gesetzt und ein Einspruch Bembas dagegen am 28.
       Juli 2010 abgelehnt.
       
       Aber just am vergangenen Freitag kassierte Den Haag wegen Formfehlern
       seinen eigenen Beschluss und ordnete eine erneute Überprüfung der möglichen
       Freilassung Bembas an. Wie unter diesen Umständen der Prozess gegen ihn
       überhaupt möglich ist, ließ das IStGH offen. Es ist wahrscheinlich, dass
       dieses Problem und nicht die Anklage selbst den Prozessbeginn dominiert.
       
       21 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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