# taz.de -- Promis und ihre Imagepfleger: Einflüsterer im Namen des guten Rufs
       
       > Ist der Rummel um einen Prozess groß genug, schlägt die Stunde
       > professioneller Imagepfleger. Sie wollen die Berichterstattung im Sinne
       > ihrer Mandanten beeinflussen.
       
 (IMG) Bild: Ralf Höcker ist Medienanwalt für Jörg Kachelmann - und selbst Medienprofi.
       
       Der Kampf um den guten Ruf wird mit harten Bandagen geführt. In ihrer
       Bild-Kolumne greift Frauenrechtlerin Alice Scharzer den Medienanwalt des
       der Vergewaltigung angeklagten Wettermoderators Jörg Kachelmann an: Dieser
       versuche ihr geplantes Buch über den Fall zu verhindern, bevor es überhaupt
       erschienen sei. Der Attackierte schlägt zurück: Er wolle falsche
       Berichterstattung verhindern, sagte Ralf Höcker der taz. Wer Schwarzers
       bisheriges Wirken in dem Fall betrachte, könne sich ziemlich sicher sein,
       dass ihr Buch angreifbare Rechtsverletzungen enthalte.
       
       Mit Höcker hat sich Jörg Kachelmann einen Berater eingekauft, der sein
       öffentliches Image noch halbwegs retten und das Gericht durch öffentliche
       Stimmungsmache beeinflussen soll: Ralf Höcker, Rechtsanwalt für Marken- und
       Medienrecht, RTL-Fernseh-Jurist ("Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer")
       und des Öfteren Gast beim Deutschen Fernsehpreis.
       
       Die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem Prozess hat System -
       und einen Namen: Litigation-PR. Professionelle Meinungsmacher rufen
       Journalisten an, bieten Hintergrundgespräche an, stellen gefilterte
       Informationen zur Verfügung. Kurz und einfach: Man macht PR für Leute, die
       Probleme mit der Justiz haben. Diese Strategie, die seit den
       Neunzigerjahren in den USA sehr populär ist, hat sich seit einigen Jahren
       auch in Deutschland zu einem neuen Geschäftsfeld entwickelt.
       
       Anwälte und PR-Profis versuchen den Ausgang des Verfahrens über die
       öffentliche Meinung zu beeinflussen oder aber wenigstens zu verhindern,
       dass ein Prozess allzu verheerende Auswirkungen auf den Ruf ihrer Mandanten
       hat. Die Zunft profitiert davon, dass die Justizbehörden nur schwerfällig
       kommunizieren und das Recht kompliziert sein kann. Da sind Journalisten
       manchmal froh, wenn ihnen jemand Informationen zusteckt. Manchmal finden
       sie es aber auch lästig.
       
       So erzählt Alice Schwarzer, Verlegerin und Chefredakteurin der Zeitschrift
       Emma, sie habe vor einer Talkshow zum Fall Kachelmann von Höcker ungefragt
       eine Mail erhalten: "Liebe Frau Schwarzer, sie sind am Sonntag bei Frau
       Will. Sie können mich jederzeit anrufen, falls sie eine Frage haben, auch
       am Wochenende. Hier ist meine Handynummer."
       
       Anders als in den USA gibt es in Deutschland noch wenige Agenturen, die
       sich auf Ligitation-PR spezialisiert haben. Einer der Ersten, der
       hierzulande das Potenzial dieses Geschäfts erkannt hat, ist der einstige
       Focus-Journalist Uwe Wolff. Mit dem Spruch "Es ist ihr gutes Recht, vor
       Gericht gehört zu werden. Und nicht nur dort", wirbt er für seine Agentur
       Naima Strategic Legal Services.
       
       Das Unternehmen rühmt sich auf seiner Homepage, im Fall eines britischen
       Unternehmers "massiven Druck auf die Staatsanwaltschaft aufgebaut" zu
       haben. Schließlich "kam der Mandant aus der U-Haft frei, die Medien
       zeichneten plötzlich ein anderes Bild des Unternehmers und die Anklage
       brach in weiten Teilen zusammen".
       
       2008 erschien das erste deutsche Fachbuch zu dem Thema, an dem auch Wolff
       mitschrieb. Titel: "Im Namen der Öffentlichkeit. Litigation-PR als
       strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen". Nach der
       Veröffentlichung warnte der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus
       Tolksdorf, vor einem "Sturmangriff" auf die Rechtsfindung.
       
       "Es ist gefährlich, wenn versucht wird, über die Medien Einfluss […] auf
       Richter auszuüben", dies aber sei das erklärte Ziel des Buches. Tolksdorf
       rief Journalisten dazu auf, sich nicht missbrauchen zu lassen. "Dass ein
       Richter das sagt, wundert mich nicht, denn Richter neigen dazu, jegliche
       äußere Einflussnahme als Zumutung zu betrachten", kommentiert Kachelmanns
       Medienanwalt Höcker Tolksdorfs Kritik. Den Vorwurf des "Sturmangriffs" will
       er nicht stehen lassen: "Prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit kann für
       die Rechtsfindung sogar hilfreich sein, etwa wenn dadurch Vorverurteilungen
       verhindert werden. Anwaltliche Pressearbeit gehört zu einer
       Mediengesellschaft und muss als Realität akzeptiert werden", so Höcker.
       
       Dass Richter unabhängig sein sollen, ist ein Ideal, das vom Rechtsstaat
       gefordert wird. Aber wer allein an die objektive Nüchternheit der Richter
       glaubt, unterschätzt die Meinungsmacher. Hans Mathias Kepplinger,
       Kommunikationsforscher an der Universität in Mainz, hat 2008 Richter,
       Staatsanwälte und Verteidiger gefragt und kommt zu dem Ergebnis: "Man kann
       durch empirische Studien zeigen, dass die öffentliche Meinung Urteile
       beeinflusst."
       
       Mehr als die Hälfte der Richter und Staatsanwälte gab an, dass
       Medienberichte sich auf ihr Verhalten auswirken. 42 Prozent der
       Staatsanwälte antworteten auf die Frage, ob sie bei dem geforderten
       Strafmaß an das Echo in der Öffentlichkeit denken würden, mit "Ja". Bei den
       Richtern waren es 58 Prozent. Ein Drittel gab zu, dass Medienberichte
       Einfluss auf die Höhe der Strafe haben. Und fast jeder Vierte sagte, dass
       davon die Frage, ob eine Bewährung bewilligt oder verweigert wird,
       beeinflusst wird.
       
       Versuche der Beeinflussung gab es auch im größten Wirtschaftsprozess der
       deutschen Nachkriegsgeschichte: im Fall Mannesmann. Richterin Brigitte
       Koppenhöfer setzte den mächtigsten Banker Deutschlands auf die Anklagebank.
       Sie war es, die 2004 die Klage gegen den Deutsche-Bank-Chef Josef
       Ackermann, den früheren IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel und vier
       weitere Manager und Aufsichtsräte zugelassen hat - wegen Untreue und
       Beihilfe.
       
       "Noch nie während meiner nunmehr 25-jährigen Dienstzeit als Richterin ist
       wie in diesem Verfahren derart massiv versucht worden, auf die
       Entscheidungen direkt oder indirekt Einfluss zu nehmen", sagte Brigitte
       Koppenhöfer in ihrem persönlichen Vorwort zur Urteilsbegründung.
       Verteidiger und auch Angeklagte hätten versucht, vor, während und
       vermutlich auch nach dem Prozess die Presse mit mehr oder weniger Erfolg zu
       instrumentalisieren. Die Richterin sieht sich als "unabhängig, aber
       deswegen nicht unbeeinflussbar" an.
       
       "Unter den Roben stecken Menschen mit Mut und Ängsten und mit einer ganz
       eigenen subjektiv gefärbten Vorstellung von der Welt", sagt sie. Sie ist
       sich sicher: "Jeder Richter interessiert sich für ,seinen Prozess'; er
       liest alles, was es darüber zu lesen gibt." Auch sie habe während des
       Mannesmann-Prozesses die Berichterstattung gelesen. "Denn durch die
       Berichterstattung schleicht sich ein weiterer unsichtbarer,
       unkalkulierbarer und unkontrollierter Schöffe ins Beratungszimmer. Nur wenn
       wir ihn als solchen erkennen, können wir unsere Befangenheit überwinden,"
       sagt sie.
       
       Auch Richter und Staatsanwälte rüsten sich gegen die medialen
       Schattenmänner. Sie lassen sich schulen, wie man Interviews gibt und
       bürgernah kommuniziert. Diesen Wandel belegt eine Studie der Macromedia
       Hochschule für Medien und Kommunikation München, die über 600
       Justizbehörden und mehr als 400 Kanzleien untersucht hat. Den Ergebnissen
       zufolge rüsten die Behörden ihre Pressestellen massiv auf. Sie sind sich
       des wachsenden öffentlichen Drucks bewusst.
       
       Meinungsmache im Auftrag des Mandanten, das erlebte auch der Richter
       Nikolaus Berger. Mit einer Verurteilung für den Unternehmer Alexander Falk
       endete 2008 nach 157 Verhandlungstagen ein erbittert wie kaum je zuvor in
       Hamburgs Justizgeschichte geführter Prozess. Hans-Hermann Tiedje,
       PR-Großstratege und ehemaliger Chefredakteur von Bunte und Bild, war Falks
       Kommunikationsberater. Der habe versucht, den Prozess außerhalb des
       Gerichtssaals zu führen, und den Angeklagten als Opfer dargestellt,
       kritisiert Berger, damals vorsitzender Richter im Falk-Fall und heute
       Bundesrichter in Karlsruhe.
       
       So hat Tiedje in einem Gastkommentar in der Financial Times Deutschland
       gegen das Gericht polemisiert. "Seine Methode ist einfach und offenbar bei
       Bild erlernt: Man [...] verschweige Tatsachen, die nicht ins Konzept
       passen, und ziehe Schlüsse, die nur darauf abzielen, sich selbst ins rechte
       Licht zu setzen und den Kontrahenten zu verunglimpfen", kritisierte der
       Hamburgische Richterverein Tiedje damals.
       
       Als Alexander Falk inhaftiert war, konnte man in der Bild auffällig oft
       Tendenziöses lesen. "Wie befangen sind seine Richter" oder "Hat die
       Hamburger Justiz Fehler gemacht?", fragte Bild. Man würde Tiedje gern
       fragen, ob und wie er mit Bild damals zusammengearbeitet hat - er reagierte
       aber nicht auf Anfragen. Seinem Klienten jedenfalls half alles nichts.
       Richter Berger verurteilte den Millionenerben zu vier Jahren Haft. Im
       November hat Falk die Strafe angetreten.
       
       22 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cigdem Akyol
       
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