# taz.de -- Demo-Verbot auf Frankfurter Flughafen: Freiheit unter den Wolken
       
       > Wie weit reicht die Demonstrationsfreiheit? Karlsruhe prüft die Klage
       > einer Frau, die das Demo-Verbot auf dem Frankfurter Flughafen nicht
       > hinnehmen will.
       
 (IMG) Bild: Menschenansammlung im Airport Frankfurt: Aber nur zum Einchecken.
       
       FREIBURG taz | Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in
       öffentlichen Flughäfen und Einkaufszentren? Diese Frage muss jetzt der
       Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entscheiden. Geklagt hatte eine
       Aktivistin, der vom Frankfurter Flughafen Hausverbot erteilt worden war
       (siehe Kasten). Am Dienstag fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung
       statt.
       
       Die Vertreter des Flughafenbetreibers Fraport verteidigten gestern das
       Hausverbot. "Für uns ist das Verteilen von Flugblättern eine
       Betriebsstörung", sagte Erich Keil, der Leiter der Unternehmenssicherheit.
       Flucht- und Rettungswege könnten verstellt werden. Möglicherweise würden
       auch Lautsprecherdurchsagen übertönt.
       
       Seit 2003 werden Demonstrationen deshalb nur noch im Außenbereich beim
       Busbahnhof zugelassen. Wer in den Terminals demonstriere, bekomme
       Hausverbot.
       
       Die Richter konnten es nicht glauben, dass Fraport schon das Verteilen von
       Handzetteln als Problem ansieht, und fragten mehrfach nach, ab welcher
       Personenzahl denn Bedenken bestehen. Doch Erich Keil blieb hart. Schon eine
       einzelne Person könne ein Sicherheitsproblem auslösen. "Plötzlich schließen
       sich viele andere an, oder es gibt Gegendemonstrationen", sagte der
       Sicherheitschef.
       
       Auch die Polizeivertreter hielten Demonstrationen im Terminal generell für
       "bedenklich", erklärte Clemens Lahr von der Polizeidirektion Flughafen. Und
       sein Kollege Wolfgang Wurm von der Bundespolizei sagte: "Wir müssen hier
       täglich bis zu 180.000 Reisende durchschleusen, und jeder könnte ein
       Attentäter sein."
       
       Der Frankfurter Rechtsprofessor Günter Frankenberg, Vertreter der Klägerin,
       versuchte die Sicherheitsleute zu beruhigen. "Eine Demonstration will
       Aufmerksamkeit erregen, ein Attentäter will unerkannt handeln, das passt
       nicht zusammen." Das sahen wohl auch die Richter so.
       
       Vermutlich wird die Klage gegen das Hausverbot Erfolg haben. Für die
       Verfassungsrichter spielte es dabei aber eine große Rolle, dass der
       Flughafenbetreiber zu 52 Prozent dem Staat gehört (32 Prozent der Aktien
       liegen beim Land Hessen, 20 Prozent bei der Stadt Frankfurt).
       
       Doch die Kläger wollten mehr. Für sie kommt es nicht darauf an, ob ein
       Flughafen dem Staat gehört, sondern dass er öffentlich ist, wie ein
       Marktplatz. "Immer wenn eine private Anlage für die Allgemeinheit offen
       steht, keine Eingangskontrollen stattfinden und dort eine Vielzahl von
       Leistungen angeboten wird, gilt auch die Demonstrationsfreiheit",
       argumentierte Andreas Fischer-Lescano, der zweite Vertreter der Klägerin.
       
       In einem privaten Einkaufszentrum könnte demnach demonstriert werden, aber
       nicht beim Bäcker oder in einer Bank, weil dort nur eine Leistung angeboten
       wird.
       
       Fraport wies auch diese Argumentation zurück. "Bei uns steht der Verkehr
       ganz im Vordergrund", sagte Fraport-Rechtsvertreter Friedhelm Hufen,
       "Shopping ist nur ein Nebenzweck". Das überzeugte aber nicht einmal
       Ferdinand Kirchhof, den konservativen Senatsvorsitzenden am
       Bundesverfassungsgericht. Kirchhof zitierte ein Interview mit dem
       Fraport-Chef Stefan Schulte, in dem er den Flughafen als "Einkaufszentrum
       mit Landebahn bezeichnete".
       
       Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.
       
       24 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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