# taz.de -- Gerichtsstreit um Grottian-Aufruf: Bannmeile Bankfiliale
       
       > Sind Demos in Banken rechtens? Politologe Peter Grottian hat zu
       > symbolischen Besetzungen von Finanzinsituten aufgerufen und wehrt sich
       > nun gegen einen Strafbefehl.
       
 (IMG) Bild: Hier sollte am besten nur um Kredite nachgefragt werden - finden jedenfalls die Geldhäuser...
       
       FREIBURG taz | Der Berliner Politikprofessor Peter Grottian will auch
       weiter zu symbolischen Bankbesetzungen aufrufen dürfen. Er hat deshalb
       Widerspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Lindau eingelegt. Das
       Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro (60
       Tagessätzen) wegen öffentlicher Aufforderung zum Hausfriedensbruch
       verurteilt.
       
       Konkret ging es um den Bankenaktionstag von Attac. Am 29. September sollten
       in 25 Städten Banken mit Schokoladenpistolen überfallen werden. Im
       Schalterraum sollten politische Forderungen verlesen und Pralinen verteilt
       werden. Das Fernsehen sollte über die symbolischen Aktionen berichten. Nach
       einer halben Stunde wollte man wieder gehen.
       
       Am Ende fiel die Aktion etwas kleiner aus, und nur neun Banken wurden
       besetzt - mit zum Teil geringer Beteiligung von Aktivisten. Die betroffenen
       Banken erhoben keine Strafanzeige. Strafrechtlich behelligt wurde nur Peter
       Grottian. Anlass war ein Bericht in der Lindauer Zeitung über eine
       Veranstaltung mit Grottian, bei der er zur Teilnahme aufgerufen hatte. Sein
       Anwalt hat nun beantragt, das Verfahren einzustellen. "Bei den
       Schalterhallen der Banken handelt es sich um Geschäftsräume, die dem
       allgemeinem Publikumsverkehr offen stehen", heißt es im Einspruch, der der
       taz vorliegt, "die Räume wurden nicht mit der Intention der Begehung einer
       Straftat betreten, sondern um die politische Meinung Kund zu tun."
       
       Ein ganz ähnliches Problem behandelt am Dienstag das
       Bundesverfassungsgericht. Dort wird geprüft, ob das Grundrecht auf
       Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt. Der
       Flughafenbetreiber Fraport ist zwar eine private Gesellschaft, die aber -
       anders als die von Attac besetzten Banken - voll im staatlichen Eigentum
       steht.
       
       Geklagt hatte die Aktivistin Julia Kümmel, der von Fraport ein Hausverbot
       für politische Aktionen auf dem Flughafengelände erteilt worden war. Zuvor
       hatte sie im März 2003 mit der "Initiative gegen Abschiebungen" in der
       Schalterhalle Flugblätter verteilt. Kümmel erhob gegen das Hausverbot
       Verfassungsbeschwerde.
       
       22 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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