# taz.de -- URTEIL: A 281 rechtswidrig geplant
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Klagen der Bürgerinitiativen gegen
       > die weitere Planung der A 281 Recht: Der Monsterknoten in Kattenturm ist
       > "unvollziehbar".
       
 (IMG) Bild: Norbert Breeger (links), BI-Sprecher, hatte Bausenator Reinhard Loske schon vor drei Jahren gewarnt
       
       Mit einem vollen Erfolg endete die Klage der Bürgerinitiativen um den Bau
       der A 281: "Rechtswidrig" und daher "nichtvollziehbar" seien die
       Planungsbeschlüsse des Bremer Senats, hat das Bundesverwaltungsgericht
       gestern in seinem Urteil festgestellt.
       
       Und sich den Argumenten der Anwälten der Bürgerinitiative in wichtigen
       Punkten angeschlossen. Die hatten darauf hingewiesen, dass die
       Trassenplanung nicht dem entspricht, was das Bremer Stadtparlament einmal
       als gültigen Flächennutzungsplan beschlossen hatte. Das sei lange her und
       egal, hatte das Bauressort argumentiert. Keineswegs, stellte nun das
       Gericht fest: Mit dem Flächennutzungsplan beschließt das Kommunalparlament
       einen gültigen Rechtsrahmen für die Planung, über den sich die
       Landesbehörde auch dann nicht hinwegsetzen darf, wenn die zuständigen
       Beamten in einem Stadtstaat zu derselben Behörde gehören. "Hätte die
       Beklagte erkannt, dass sie an den Flächennutzungsplan gebunden war, hätte
       sie die Südvariante bereits bei einer Grobanalyse ausscheiden müssen."
       
       Diese Grundsatzfrage ist auch für die Planung des Tunnels in Seehausen
       relevant. Auch hier war den Anwohnern vor Jahren ein Flächennutzungsplan
       präsentiert worden mit einem langen Tunnel. Dann wurde ein kurzer Tunnel
       geplant - näher an den Wohngebieten. Auch die Seehauser Bürgerinitiative
       klagt in Leipzig gegen die Planung eines "kurzen" Tunnels und müsste, falls
       der Bremer Senat keinen Rückzieher macht, dort genauso recht bekommen.
       
       Der zweite Punkt, in dem die Leipziger Richter die Bremer Planung
       beanstanden, betrifft direkt den von den Anwohnern kritisierten
       "Monsterknoten": Bei der Frage, ob die "Querspange" zur Entlastung der
       Kreuzung Kattenturmer Heerstraße erforderlich ist, weist der
       Planfeststellungsbeschluss "Ermittlungs- und Bewertungsdefizite auf", so
       die Richter. SPD und Grüne hatten schon vor dem Urteilsspruch erklärt, dass
       diese Querspange nicht gebaut werden dürfe, nun ist sie höchstrichterlich
       gekippt.
       
       Verkehrssenator Reinhard Loske (Grüne) meinte nach dem Urteil, er wolle nun
       "eine anwohnerfreundliche Neuplanung des Autobahnknotens" in Auftrag geben.
       Beim Bund wolle er sich dafür einsetzen, dass die beiden ausstehenden
       Bauabschnitte - wie von den Anwohnern seit Jahren und nun auch vom Gericht
       gefordert - gemeinsam geplant werden.
       
       Von einem "Sieg auf der ganzen Linie" sprach BI-Sprecher Norbert Breeger
       auf der Rückfahrt von Leipzig. Auch für die Übergangsregelung gebe es einen
       deutlichen Hinweis des Gerichtes: Der Verkehr könne über die bisher nur
       halb gebaute "Rampe" auf die Neuenlander Straße fließen - bis der neue
       Knoten mit Anschluss nach Brinkum fertig ist.
       
       Über den "Erfolg der Demokratie" und die "schallende Ohrfeige für die
       politisch Verantwortlichen in Bremen" freuen sich die Linken. Matthias
       Güldner (Grüne) äußerte sich zurückhaltender, er spricht von der "Chance",
       bei der anstehenden neuen Planung "die jahrelangen Anstrengungen der
       Anwohner" zu würdigen.
       
       24 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
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