# taz.de -- Gutachten zum Betreuungsgeld: Herdprämie ist verfassungswidrig
       
       > Schwarz-Gelb will Kita-Verweigerer belohnen. Doch laut Gutachtern fördert
       > das geplante Betreuungsgeld nicht alle Familienformen gleich und ist
       > nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
       
 (IMG) Bild: Zuhause malen oder in der Kita? Kindern dürfte das egal sein.
       
       BERLIN taz | Das geplante Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Zu dieser
       Einschätzung kommt die Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky in einem
       Gutachten, das die Grünen bei der Professorin an der Universität Frankfurt
       in Auftrag gegeben hatten.
       
       "Es widerspricht dem Gleichheitsgebot in Artikel 3 und dem Grundsatz der
       Förderung aller Familienformen laut Artikel 6 des Grundgesetzes", sagte
       Sacksofsky am Donnerstag in Berlin. Zu einem ähnlichen Ergebnis
       ("verfassungsrechtlich prekär") kam bereits eine Studie der SPD-nahen
       Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Expertise der Rechtswissenschaftlerin
       Margarete Schuler-Harm stellte fest, dass die sogenannte Herdprämie
       "verfassungsrechtlich prekär" ist.
       
       Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant, ab 2013 jenen Familien ein
       Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zu zahlen, die ihre Kinder
       zuhause betreuen, statt sie in eine Kita zu bringen. Seit die Idee in der
       Welt ist, gibt es heftigen Debatte. Die Opposition lehnt die "Herdprämie"
       mit der Begründung ab, es widerspreche einem modernen Frauen- und
       Familienbild sowie dem Anspruch, jedes Kind so früh wie möglich zu fördern.
       Die CSU plädiert dafür, das Geld in Bar zu zahlen, während die FDP es über
       Gutscheine verteilen will. Die CDU ist gespalten. Das Betreuungsgeld soll
       bis zu 2 Milliarden Euro jährlich kosten.
       
       "Wir hatten von Anfang an Bedenken, ob das Betreuungsgeld
       verfassungskonform ist", sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin
       der Grünen-Bundestagsfraktion. Ein grüner Gesetzentwurf zur Streichung des
       Betreuungsgeldes soll am 15. Dezember im Familienausschuss beraten werden.
       Im Frühjahr soll es eine Anhörung dazu geben.
       
       Sollte der schwarz-gelbe Plan tatsächlich umgesetzt werden, könnte ein
       Viertel der Bundestagsmitglieder beim Bundesverfassungsgericht dagegen eine
       abstrakte Normenkontrollklage einlegen, ohne dass es einen konkreten Fall
       und Betroffene gibt.
       
       2 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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