# taz.de -- Klimakompromiss vor Gericht: Bolivien klagt gegen Cancun-Beschluss
       
       > Bolivien klagt wegen Verstoß gegen das Konsensprinzip vor dem
       > Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Bisher gab es noch keinen
       > vergleichbaren Fall.
       
 (IMG) Bild: Nur auf Sand gebaut? Bolivien will gegen den Beschluss der Klimakonferenz von Cancun klagen.
       
       Bolivien will gegen den von der Regierung Morales als "völlig unzureichend"
       empfundenen Kompromissbeschluss des Klimagipfels von Cancún gerichtlich
       vorgehen. Nach seinem gescheiterten Versuch, den am Samstag von 193 der 194
       Teilnehmerstaaten gefassten Beschluss per Veto zu verhindern, kündigte
       Boliviens UN-Botschafter Pablo Solón gestern eine Klage seines Landes beim
       Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag an.
       
       Die Regierung Morales begründet ihre Klage mit dem "Verstoß" der
       Konferenzpräsidentin, Mexikos Außenministerin Patricia Espinosa, gegen das
       in den UNO-Regularien vorgeschriebene Konsensprinzip. Espinosa hatte den
       Gipfel-Kompromiss trotz Widerspruchs der bolivianischen Delegation per
       Hammerschlag für beschlossen erklärt mit der ungewöhnlichen Begründung, das
       Konsensprinzip verlange "keine Einstimmigkeit". Die Vorbehalte Boliviens
       würden in den Konferenzdokumenten vermerkt werden.
       
       Botschafter Solón kritisierte die Missachtung der bolivianischen Haltung
       als "Anschlag auf die Regeln des Rahmenabkommens über den Klimaschutz".
       Heute sei Bolivien betroffen, morgen könne es jedes andere Land treffen.
       Das Konsensprinzip dürfe nicht aufgegeben werden. Für dessen Beibehaltung
       und gegen Mehrheitsentscheidungen hatte sich nach dem gescheiterten
       Klimagipfel von Kopenhagen im Januar auch der damalige Klimachef der UNO,
       Ivo de Boer, ausgesprochen.
       
       Für die Klage Boliviens gibt es in der Völkerrechtsgeschichte seit Gründung
       der UNO im Jahre 1945 keinen Präzedenzfall. Offen ist zudem, ob der für
       zwischenstaatliche Streitfälle zuständige IGH die Klage überhaupt annimmt.
       Doch selbst wenn es zu einem Verfahren kommt und der IGH der bolivianischen
       Klage stattgibt und einen Verstoß gegen das Konsensprinzip feststellt,
       hätte dies kaum praktische Auswirkungen. Denn auch die Gründe für das Veto
       Boliviens gegen die Beschlussvorlage von Cancún sind ja sehr ungewöhnlich.
       
       Üblicherweise drohen Staaten bei UNO-Verhandlungen und -Konferenzen mit dem
       Veto, wenn ihnen eine Beschlussvorlage zu weit geht, weil sie zu konkrete,
       zu verbindliche und zu weitreichende Verpflichtungen enthält. In der Regel
       führen derartige Vetodrohungen dann zur Aufweichung der Beschlussvorlage.
       
       Die bolivianische Regierung hingegen versagte der Beschlussvorlage von
       Cancún die Zustimmung, weil sie ihr nicht weit genug ging und weil sie
       keine ausreichende Verpflichtungen der Teilnehmerstaaten zu Maßnahmen zum
       Klimaschutz enthält. Der Beschluss hindert Bolivien aber nicht daran,
       weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.
       
       13 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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