# taz.de -- Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer: Details zu Vorwürfen gegen Assange
       
       > Der "Guardian" hat Akten der schwedischen Staatsanwaltschaft im Fall
       > Assange. Die Zeitung skizziert damit ein konkreteres Bild der Vorwürfe
       > gegen den Wikileaks-Gründer.
       
 (IMG) Bild: Wohnt derzeit in Norfolk bei einem Journalisten: Julian Assange.
       
       Der Nebel um den Hintergrund der Sexualstraftaten, die Julian Assange von
       zwei Schwedinnen vorgeworfen werden, lichtet sich langsam. Der britische
       Guardian hat offenbar - auf welchem Weg auch immer - Einblick in die
       bislang vertraulichen Ermittlungsakten der schwedischen Staatsanwaltschaft
       erhalten. Details daraus breitete er am Wochenende ausführlich auf seiner
       Webseite aus.
       
       Danach wird dem Wikileaks-Gründer von Anna A., der 31-jährigen
       Pressemitarbeiterin von "Broderskapsrörelsen", der Organisation, die
       Assange im August zu einem Vortrag nach Stockholm eingeladen hatte,
       vorgeworfen, sie habe eigentlich gar keinen Sex mit ihm gewollt: "Aber es
       war zu spät, Assange zu stoppen, nachdem es erst einmal so weit gekommen
       war."
       
       Sie habe dann zugestimmt, als Assange versprach, ein Kondom zu benutzen.
       "Irgendetwas" müsse dieser dann gemacht haben, der Akt habe jedenfalls
       gegen ihren Willen mit einer Ejakulation ohne Kondomschutz geendet.
       
       Bei der schwedischen Polizei hat Assange bereits zu diesem Vorwurf
       ausgesagt. Er bestätigt zwar grundsätzlich die Schilderung von A.,
       bestreitet aber, einen Kondomschaden absichtlich herbeigeführt zu haben. Er
       wundert sich, warum A. diesen Vorfall der Polizei gemeldet habe: Ihm
       gegenüber habe sie kein Wort mehr darüber verloren, er habe in den
       folgenden Nächten weiterhin bei ihr schlafen dürfen. Gegenüber einer
       Freundin berichtete A., es sei nicht nur der "schlechteste Sex", sondern
       auch "gewaltsam" gewesen.
       
       Mit Sofia W., einer 26-jährigen Fotografin, traf sich Assange auf deren
       Initiative hin am 15. August, zwei Tage nach diesem Vorfall bei A.. Ein
       Date mit Kinobesuch endete in W.s Wohnung. Hier soll es wieder Streit um
       den Gebrauch eines Kondoms gegeben haben.
       
       W. gibt an, sie habe klar gemacht, grundsätzlich nicht ohne Kondom zu
       verkehren, es sei in der Nacht auch zu geschütztem Verkehr gekommen. Am
       Morgen sei sie neben Assange noch einmal eingeschlafen. Dieser habe dann
       mit ihr "halb im Schlaf" ungeschützt verkehrt.
       
       In den folgenden Tagen war Assange wieder bei A. in Stockholm
       untergekommen. Nachdem sich diese durch sein Auftreten sexuell belästigt
       fühlte, habe sie ihn aufgefordert, sich eine andere Unterkunft zu suchen.
       Am Freitag, den 20. August, trafen sich A. und W. und tauschten ihre
       Erfahrungen über Assange aus.
       
       Sie gingen dann zusammen zu einem Polizeirevier und erkundigten sich, ob es
       nicht möglich wäre, einen Mann, der einen HIV-Test verweigert habe, zu
       einem solchen Test zu zwingen. Der Beamte erklärte ihnen, dass das nur von
       der Staatsanwaltschaft angeordnet werden könne, worauf die beiden Frauen
       ihre Sicht der Erlebnisse mit Assange zu Protokoll gaben.
       
       Der Rest der Geschichte ist bekannt: Eine Staatsanwältin leitet von Amts
       wegen ein Verfahren ein und geht von einer Vergewaltigung aus. Eine zweite
       sieht nicht einmal sexuelle Belästigung, eine dritte erlässt einen
       europäischen Haftbefehl. Mit Assange soll, bevor er Schweden verließ, für
       den 14. Oktober ein Verhörtermin vereinbart worden sein.
       
       Etwas, was dieser Freunden gegenüber bestätigte. Erst nachdem er entgegen
       dieser Vereinbarung nicht in Stockholm auftauchte, habe die
       Staatsanwaltschaft schweres Geschütz aufgefahren.
       
       20 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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