# taz.de -- Verfassungsgericht weist Immunitätsgesetz zurück: Berlusconi kann sich nicht drücken
       
       > Das italienische Verfassungsgericht hat den Kern von Berlusconis
       > Immunitätsgesetzes zurückgewiesen. Die Richter sollen selbst entscheiden,
       > ob Berlusconi vor Gericht muss.
       
 (IMG) Bild: Eine schnelle Verurteilung des Regierungschefs ist trotz des Urteils kaum zu erwarten.
       
       ROM taz | Niederlage nach Punkten für Silvio Berlusconi: Auf diese kurze
       Formel lässt sich die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts
       über das Immunitätsgesetz zugunsten des Regierungschefs bringen. Das
       Gericht verwarf am Donnerstag einige Artikel des im März 2010
       verabschiedeten Gesetzes, erklärte es aber nicht in Gänze für
       verfassungswidrig.
       
       Kern des vorerst letzten juristischen Schutzwalls, den Berlusconi sich
       hatte errichten lassen, ist die "gerechtfertigte Verhinderung". Der Premier
       und sämtliche Minister konnten sich im Falle einer Anklage einfach selbst
       ein Attest ausstellen, wonach sie wegen ihrer dringenden Amtspflichten
       leider keine Zeit für einen Prozess hätten. Bis zu 18 Monate sollte diese
       Pauschalentschuldigung gelten. 18 Monate, die die Regierungsmehrheit im
       Parlament erklärtermaßen dazu nutzen wollte, in aller Ruhe eine
       wasserdichte Verfassungsänderung durchzubringen, die dem Regierungschef
       endlich auf Dauer die Immunität gewähren sollte. Schließlich hatte das
       Verfassungsgesetz im Herbst 2009 schon ein anderes Immunitätsgesetz
       verworfen, weil es den Regierungschef für die Dauer der gesamten Amtszeit
       vor Strafverfolgung schützen wollte - nicht möglich ohne
       Verfassungsänderung, befanden damals die obersten Richter.
       
       Aber auch der letzte, weit bescheidenere 18-Monate-Schutzschirm ist jetzt
       schwer durchlöchert. Nicht mehr Berlusconi selbst, sondern seine Richter
       werden nämlich wieder darüber zu befinden haben, ob er denn wirklich
       stichhaltige Gründe hat, um den Verhandlungen fernzubleiben. Die Prozesse
       gegen ihn dürften also bald wieder aufgenommen werden. Berlusconi muss sich
       in einem Verfahren wegen der Bestechung des Anwalts David Mills
       verantworten, den er mit 600.000 Dollar davon abgehalten haben soll, sein
       Wissen über Berlusconis Schwarzfirmenimperium im Ausland preiszugeben. In
       zwei weiteren Verfahren geht es um Steuerhinterziehung.
       
       Alle Prozesse aber werden dazu dienen, die Verfahren nach Kräften zu
       verzögern - unter anderem durch Verweis auf die vielen Dienstpflichten,
       denen Berlusconi nachkommen müsse. Denn wenn der Premier auch zwar ziemlich
       viel Zeit für junge Frauen hat, bleibt ihm doch nie auch nur ein halber
       Tag, den er den Tribunalen widmen könnte.
       
       Angesichts dieser erprobten Verteidigungsstrategie droht vorerst wohl keine
       schnelle Verurteilung des Regierungschefs. Denn das Gesetz hat bereits ein
       wichtiges Resultat erreicht: In den drei mit seinen Kammern befassten
       Fällen wechselten im letzten Jahr zahlreiche Richter - mit neuen Richtern
       aber müssen die Verhandlungen wieder von vorn beginnen.
       
       13 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Braun
       
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