# taz.de -- Berlusconi und das Immunitätsgesetz: Keine politischen Konsequenzen
       
       > Für Ministerpräsident Berlusconi ist das Urteil gegen sein
       > Immunitätsgesetz kein Grund zum Rücktritt. Die Prozesse sehe er vielmehr
       > "völlig konstruiert, lächerlich, grotesk".
       
 (IMG) Bild: Rückzug? Nein danke. Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi.
       
       ROM taz | Völlig unbeeindruckt gibt sich Silvio Berlusconi angesichts des
       Urteils des italienischen Verfassungsgerichts, das am Donnerstag in weiten
       Teilen das Immunitätsgesetz zugunsten des italienischen Ministerpräsidenten
       verworfen hat. "Halb voll" sei das Glas, wurde Berlusconi unmittelbar nach
       Bekanntgabe des Richterspruchs zitiert. Und am Freitagmorgen legte er in
       einem Telefongespräch mit seinem Fernsehsender Canale 5 nach. Er habe gar
       kein anderes Urteil erwartet, erklärte er.
       
       Zudem erkenne das Verfassungsgericht "die Grundausrichtung" des Gesetzes
       an: nämlich dass die Ausübung seines Regierungsamts immer wieder zum
       Hindernis werde, an dem gegen ihn laufenden Prozessen teilzunehmen.
       Konsequenzen schloss Berlusconi aus: Rücktritt und vorgezogene Neuwahlen
       seien kein Thema.
       
       In Wirklichkeit aber ist das Glas halb leer. Das Verfassungsgericht strich
       nämlich die für ihn bequeme Norm, dass er sich selbst für die Dauer von 18
       Monaten einfach von allen seinen Prozessen abmelden konnte. In Zukunft
       befinden wieder die Richter, ob der Angeklagte unabkömmlich ist. Damit
       steht der Fortsetzung der drei Verfahren - eines wegen Bestechung, zwei
       wegen Steuerhinterziehung - gegen den Ministerpräsidenten nichts im Weg;
       voraussichtlich im Februar, spätestens Anfang März werden in Mailand die
       ersten Termine anberaumt.
       
       Doch Italiens Premier zeigt sich unbesorgt. Schließlich, so sein Resümee im
       Frühstücksfernsehen, seien die Prozesse "völlig konstruiert, lächerlich,
       grotesk". Seine Unschuld vor Gericht darzulegen, dürfte Berlusconi jedoch
       weiterhin keine Lust haben. Schon verlautet aus seiner Umgebung, seine
       Anwälte würden die Kammern mit Einsprüchen bis hoch zum Verfassungsgericht
       bombardieren, wann immer die "gerechtfertigte Abwesenheit" des
       Ministerpräsidenten in Zweifel gezogen würde. Auf diese Weise sollte es ein
       Leichtes sein, so lange auf Zeit zu spielen, bis die Verjährung eintritt.
       
       Allerdings könnte bald ein viertes Verfahren hinzu kommen: Am Freitag
       berichtete der Corriere della Sera auf seiner Website, gegen Berlusconi
       werde wegen Nötigung ermittelt. Berlusconi hatte nämlich im letzten Mai
       wiederholt beim Mailänder Polizeipräsidium angerufen, um die Freilassung
       der minderjährigen und ihm aus diversen Begegnungen gut bekannten
       Prostituierten "Ruby" zu erzwingen.
       
       14 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Braun
       
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