# taz.de -- Ruanda-Völkermordprozess in Frankfurt: Verfahren kurz nach Beginn vertagt
       
       > Verwirrung zum Auftakt des ersten deutschen Völkermord-Prozesses: Die
       > Verteidigung von Onesphore Rwabukombe beschuldigt das BKA der
       > Verwechslung.
       
 (IMG) Bild: Onesphore Rwabukombe am 18.01.11 in einem Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt.
       
       FRANKFURT taz | Die Stimmung im Gerichtssaal ist verhalten. Neben
       unzähligen Pressevertretern haben sich auch vier ruandische Männer im
       Oberlandesgericht Frankfurt eingefunden. Man kennt sich, begrüßt sich. Sie
       begrüßen auch den Angeklagten freundlich. Wer ist dieser Mann, der da in
       grauem Jackett mit lila Hemd mit passender Krawatte, eingerahmt von zwei
       Anwältinnen und zwei Dolmetschern, auf der Anklagebank sitzt? Sein Gesicht
       verrät nichts.
       
       Bei der Verlesung der Anklageschrift verzieht Onesphore Rwabukombe keine
       Miene. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den ehemaligen Bürgermeister der
       Gemeinde Muvumba in Ruanda, für den Tod von 3.730 Menschen während des
       ruandischen Völkermordes 1994 verantwortlich zu sein. "Der Angeschuldigte,
       der selbst der Volksgruppe der Hutu angehört, beteiligte sich 1994 als
       Bürgermeister einer Kommune im Norden Ruandas verschiedentlich an Pogromen
       und Massentötungen zum Nachteil der Volksgruppe der Tutsi", heißt es in der
       Anklageschrift, die zwanzig Minuten lang verlesen wird.
       
       Am 11. April, 13. April und am 15. April habe er drei Massaker koordiniert
       und befohlen, bei denen mindestens 3.732 Tutsi getötet wurden. Die Anklage
       stützt sich hauptsächlich auf Zeugenaussagen, die Ermittler des
       Bundeskriminalamtes in Ruanda eingeholt haben.
       
       Die Anwältin des Angeklagten, Natalie von Wistingshausen, hat Erfahrung.
       Sie hat auch schon beim UN-Ruanda-Tribunal im tansanischen Arusha
       mutmaßliche Völkermörder verteidigt. Gleich nach Verlesung der
       Anklageschrift stellt sie einen Antrag auf volle Akteneinsicht. Das BKA
       habe im Zuge seiner Ermittlungen zum Massaker am 13. April 1994 in
       Kabarondo nicht hinreichend geklärt, ob der Angeklagte der befehlende
       Verantwortliche sei. "Das Gericht muss alternative Sachverhalte ermitteln",
       so von Wistingshausen. Laut eines Vermerks des BKA in den Ermittlungsakten
       könne eine Verwechslung vorliegen. Diesem Hinweis aber sei das BKA nicht
       nachgegangen.
       
       Doch zur Frage, ob sie Zweifel an der wahren Identität Rwabukombes habe,
       will sich die Juristin nicht äußern. Auch auf die Frage, ob ein Prozess vor
       einem ruandischen Gericht besser gewesen wäre, will sie keine Antwort
       geben. Vor Gericht gibt sie lediglich an, ihr Mandant werde keine Angaben
       zur Person machen und sich auch nicht zur Anklage äußern. Nach dem Antrag
       der Verteidigung wird der Prozess vertagt auf den 25. Januar. Der erste
       Verhandlungstag hat gerade mal eine halbe Stunde gedauert.
       
       18 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marie-Claude Bianco
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