# taz.de -- Änderung des Steuerflucht-Gesetzes: Verschärft heißt nicht scharf
       
       > Steuern hinterziehen, selbst anzeigen, straffrei davonkommen: Diese
       > bisherigen Regelungen will die Bundesregierung verschärfen. Der SPD und
       > den Grünen reicht das nicht.
       
 (IMG) Bild: Übt große Anziehung auf deutsche Gutverdiener aus: Liechtenstein.
       
       BERLIN taz | Union und FDP verschärfen das Gesetz gegen
       Steuerhinterziehung. Reuige Steuerflüchtlinge müssen künftig mehr Angaben
       gegenüber den Finanzämtern machen, um einer Strafe zu entgehen. SPD und
       Grüne kritisieren den Entwurf als nicht weitgehend genug.
       
       Die Koalition reagiert mit ihrem Gesetz, das der Finanzausschuss des
       Bundestages am Mittwoch behandelt, auf die umfangreiche Steuerflucht aus
       Deutschland unter anderem in die Schweiz und nach Liechtenstein. In den
       vergangenen zwei Jahren sind tausende von Steuerhinterziehern aufgeflogen.
       Einer Strafe entgehen sie trotzdem, wenn sie ihre Steuerflucht rückwirkend
       rechtzeitig offenbaren. Diese sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige will
       die Koalition zwar grundsätzlich beibehalten, allerdings einschränken.
       
       Die heutige Regelung, die unter anderem die SPD als ungerecht kritisiert,
       sieht so aus: Zeigen sich Steuerflüchtlinge selbst an, bevor die
       Finanzbeamten zur Prüfung erscheinen, bleibt der Versuch der
       Steuerhinterziehung straffrei. Die nicht gezahlten Steuern plus 6 Prozent
       Zinsen pro Jahr müssen die Leute jedoch nachzahlen. Verschärft wird jetzt
       unter anderem die Terminregelung. Um straffrei zu bleiben, müssen
       Steuerflüchtlinge ihre verdeckten Konten erklären, bevor ihnen das
       Finanzamt die Prüfung ankündigt. Zu warten, bis die Prüfer vor der Türe
       stehen, reicht nicht mehr aus.
       
       Im aktuellen Gesetz gibt es außerdem die sogenannte Teilselbstanzeige. Hat
       ein Steuerflüchtling im Ausland zwei verdeckte Konten, offenbart dem
       Finanzamt aber nur eines, bleibt er für die darauf angelegten Beträge
       künftig straffrei, auch wenn das andere später doch noch ohne seine
       Mitwirkung auffliegt. Diese Teilselbstanzeige will die Koalition nun
       abschaffen. Straffreiheit sollen nur noch die Steuerflüchtlinge genießen,
       die alle Tatbestände aufdecken.
       
       Dies soll freilich erst gelten ab Verkündigung des neuen Gesetzes.
       Zurückliegende Fälle kämen weiterhin in den Genuss der alten Regelung. Als
       "Bestandsschutz für Pseudo-Ehrliche" kritisiert dies der
       Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick.
       
       SPD-Fraktionsvize Joachim Poß fordert dagegen die komplette Abschaffung der
       strafbefreienden Selbstanzeige in allen Varianten. Dies lehnt
       Finanzminister Wolfgang Schäuble ab. Sein Argument: Die Selbstanzeige
       ermögliche es den Finanzämtern, Steuern zu erheben, auf die sie ohne
       Mitwirkung der Steuerflüchtlinge verzichten müssten.
       
       19 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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