# taz.de -- Steuerbetrug wird schwieriger: Ab jetzt keine Tricks mehr
       
       > Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der
       > Steuerbetrug erschweren soll. Wer lückenhafte Angaben macht, muss mit
       > empfindlichen Strafen rechnen.
       
 (IMG) Bild: Hilft in Zukunft auch nichts mehr: der mutige Schritt zur Selbstanzeige.
       
       Steuerbetrug wird ein wenig schwieriger. Die Bundesregierung hat am
       Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass Steuersünder
       nur noch mit einer Strafbefreiung rechnen können, wenn sie alle ihre
       schwarzen Gelder vollständig offenlegen. Eine Amnestie soll nicht mehr
       möglich sein, wenn die Selbstanzeige lückenhaft ist und nur einen Teil der
       Schwarzkonten umfasst.
       
       Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Steuerbetrüger nur jenen
       Teil ihrer Schwarzgelder melden, der sowieso aufzufliegen droht. Denn in
       den vergangenen Monaten kam es zu fast 30.000 Selbstanzeigen, weil
       Steuerflüchtlinge befürchteten, ihre Kontoauszüge könnten sich auf jenen
       CDs befinden, die geklaute Bankdaten aus der Schweiz und Liechtenstein
       enthielten.
       
       Die deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass inzwischen 250 bis 300
       Milliarden Euro illegal ins Ausland geschafft wurden. Davon stammten rund
       100 Milliarden Euro aus dem vergangenen Jahrzehnt, seien also noch nicht
       verjährt.
       
       In der Praxis dürfte sich durch den Gesetzentwurf nicht viel ändern, denn
       er geht nicht über das bestehende Richterrecht hinaus. Bereits im Mai hatte
       der Bundesgerichtshof festgelegt, dass Selbstanzeigen vollständig sein
       müssen, um eine Strafbefreiung zu erwirken. Steuerhinterziehung wird mit
       einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
       belegt. In besonders schweren Fällen ist eine Gefängnisstrafe bis zu zehn
       Jahren möglich.
       
       Der Opposition geht der Regierungsentwurf nicht weit genug. Ein
       Kritikpunkt: Das neue Gesetz soll nicht für Selbstanzeigen gelten, die
       bereits eingereicht wurden. Auch wenn die Angaben nicht vollständig sind,
       sollen sie eine Amnestie bewirken. "Damit werden Tricksereien im Nachhinein
       begünstigt und belohnt", moniert der grüne Finanzexperte Gerhard Schick.
       
       Ihm missfällt zudem, dass bei Selbstanzeigen keine Strafzinsen verlangt
       werden, sondern dass nur der übliche Nachzahlungszins von 6 Prozent erhoben
       wird, der auch bei ehrlichen Steuerzahlern fällig ist. "Es muss immer
       teurer sein zu hinterziehen", fordert Schick. Ähnlich argumentiert auch die
       deutsche Steuergewerkschaft. Ihr Vorschlag: Bei Selbstanzeigen sollten die
       Finanzämter eine saftige Verwaltungsgebühr erheben.
       
       SPD-Finanzexperte Lothar Binding hingegen hält es für "verfassungsrechtlich
       bedenklich", Strafzinsen zu erheben. "Die Exekutive wird mit der Judikative
       vermischt." Denn es würde sich um eine pauschale Bestrafung handeln, die
       eine Verwaltung vornimmt.
       
       Binding ist daher dafür, die Selbstanzeige ganz abzuschaffen. Jede
       Steuerflucht würde dann mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet. Trotzdem
       wäre nicht ausgeschlossen, dass sich Steuersünder freiwillig bei den
       Finanzämtern melden können. Dies würde aber nicht mehr zu einer
       Strafbefreiung, sondern nur noch zu einer Strafminderung führen.
       
       8 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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