# taz.de -- Aufklärung nach Dioxinskandal: Pranger light für Pfuschfirmen
       
       > Nach dem Dioxinskandal will die Regierung es Konsumenten erleichtern,
       > Kontrollergebnisse der Behörden zu erfahren. Zu wenig, meinen
       > Verbraucherschützer.
       
 (IMG) Bild: In diesem Fall war das Huhn zuerst da. Es löste den Aktionismus von Ministerin Aigner aus.
       
       Verbraucherschützer haben den Gesetzentwurf von Bundesagrarministerin Ilse
       Aigner (CSU) für mehr Information beispielsweise über Dioxinfunde in
       Lebensmitteln kritisiert. "Ein grundlegender Mangel besteht darin, dass die
       Behörden etwa den Herstellernamen nur veröffentlichen, wenn das Unternehmen
       gegen geltendes Recht verstößt", sagte der Vorsitzende des
       Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, am Montag der taz.
       
       Er forderte, dass Ämter künftig alle Ergebnisse ihrer Untersuchungen zum
       Beispiel in Lebensmittelbetrieben offenlegen - auch wenn Grenzwerte nicht
       überschritten wurden. "Dann können die Verbraucher und
       Nichtregierungsorganisationen einen Überblick bekommen, wie sich bestimmte
       Produkte entwickeln." Aigner sei aber mit ihrem Entwurf "auf halbem Weg
       stehengeblieben".
       
       Verbraucher- und Umweltorganisationen versprechen sich von einem
       umfassenden Informationsrecht mehr Druck auf Unternehmen, sich korrekt zu
       verhalten. Denn oft schrecke es mehr ab, einen Hersteller als
       Gesetzesbrecher zu outen als eine Geldstrafe zu verhängen. Zudem soll die
       Öffentlichkeit besser kontrollieren können, ob die Aufsichtsbehörden gut
       arbeiten oder mit der Industrie kungeln. Seit dem jüngsten Dioxinskandal
       sieht das auch Ministerin Aigner so und hat Änderungen der beiden Gesetze
       über Verbraucherinformation sowie Lebens- und Futtermittel vorgeschlagen.
       
       Doch Billen hält Auskunftsrechte nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch
       bei anderen Produkten für nötig. Zwar will Aigner das geplante
       Verbraucherinformationsgesetz dem Entwurf zufolge auch auf Elektrogeräte
       ausweiten. Wenn aber die Behörden eine Bank dabei ertappen, wie sie
       Kundenrechte missachtet, oder bei einer Tankstelle defekte Benzinuhren
       entdecken, müssten sie das den Verbrauchern nach den derzeitigen Plänen
       nicht mitteilen.
       
       Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Nicole Maisch bemängelte, dass Aigner
       immer noch nicht das Smiley-Kennzeichnungssystem im Gesetz verankern wolle.
       Bei diesem Modell informieren die Behörden etwa am Eingang von Gaststätten
       mit Symbolen über die Hygiene in den Unternehmen.
       
       "Positiv an dem Gesetzesentwurf ist aber die Klarstellung für die Behörden,
       dass sie in Zukunft Verstöße zeitnah veröffentlichen können, ohne bei jedem
       einzelnen Verstoß lange das Unternehmen anhören zu müssen", sagte Billen
       weiter. Diese Möglichkeit räumt der Entwurf den Ämtern ein, wenn eine Firma
       beispielsweise gegen die Sicherheit von Lebensmitteln und Elektrogeräten
       verstößt. Allerdings wären die Behörden nicht dazu gezwungen. Aber falls
       sie auf eine Anhörung verzichten, müssen sie meist zwei Wochen warten,
       damit das Unternehmen klagen kann.
       
       Aigners Ministerium wollte die Reaktionen auf die vorgeschlagene Reform
       nicht kommentieren. "Solange der Gesetzentwurf noch zwischen den Ressorts
       der Bundesregierung abgestimmt wird, können wir uns nicht zu Einzelheiten
       äußern", sagte eine Sprecherin.
       
       24 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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