# taz.de -- Prozess um Tod von Oury Jalloh: Polizei lässt von Mauertaktik ab
       
       > Warum musste der Asylsuchende Oury Jalloh in der Zelle eines Dessauer
       > Polizeirevier sterben? Im neuen Prozess um Jallohs Tod sagt der
       > angeklagte Beamte erstmals aus.
       
 (IMG) Bild: Der angeklagte Polizist Andreas S. (l) vor dem Landgericht Magdeburg, daneben sein Anwalt Attila Teuchtler.
       
       MAGDEBURG taz | Im neu aufgerollten Prozess um den Feuertod des
       afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh zeigt sich die Polizei von
       Sachsen-Anhalt bislang kooperativer als während des ersten Verfahrens.
       Nachdem Mitte Januar bereits der ehemals mitangeklagte und rechtskräftig
       freigesprochene Polizeibeamte ausführlich vor dem Landgericht Magdeburg
       ausgesagt hatte, brach am Dienstag auch der wegen Körperverletzung mit
       Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter Andreas S. sein Schweigen.
       
       Zuvor hatte er in einer schriftlichen Erklärung unter anderem eingeräumt,
       das Alarmsignal des Zellentrakt-Rauchmelders ausgeschaltet zu haben. Die
       Anlage hatte in der Vergangenheit mehrere Fehlalarme ausgelöst. Oury Jalloh
       war am 7. Januar 2005 unter bislang ungeklärten Umständen in einer
       feuersicheren Zelle des Polizeireviers Dessau an einem Hitzeschock
       gestorben.
       
       Bei der Verlesung seiner Erklärung in der Hauptverhandlung ließ der
       angeklagte Polizist den Schlusssatz weg, er fühle sich am Tode Jallohs
       unschuldig. Seinen Freispruch im ersten Prozess hatte der Bundesgerichtshof
       im Dezember 2009 aufgehoben.
       
       In der entscheidenden Frage, ob Jallohs Leben durch rechtzeitiges
       Eingreifen hätte gerettet werden können, offenbarte S. ein neues Detail.
       Erst nach seiner Rückkehr aus der Teeküche des Reviers habe er
       "plätschernde Geräusche" aus der Wechselsprechanlage der Zelle
       wahrgenommen. Daraufhin - und nicht erst nach Aufforderung durch eine
       Kollegin - habe er den Entschluss gefasst, selbst in der Zelle nachzusehen.
       Zu keinem Zeitpunkt sei er von einem Feuer, sondern stets von einem
       möglichen Wasserschaden durch die darüber liegende Toilette ausgegangen.
       
       Nach Aussagen von S. verhielt sich der volltrunkene Asylbewerber nicht nur
       bei seiner Festnahme, sondern auch im gefesselten Zustand in seiner Zelle
       mehr als drei Stunden lang sehr aggressiv. Seine Beschimpfungen seien über
       die Wechselsprechanlage zu hören gewesen, so dass noch kurz vor seinem
       Feuertod ein zusätzlicher Kontrollgang unternommen worden sei. Von diesen
       Auffälligkeiten findet sich allerdings keine Erwähnung in dem Buch über
       Freiheitsentzüge, die jedes Polizeirevier führen muss.
       
       Anders als zum Prozessauftakt wirkte der Angeklagte souveräner und
       antwortete ohne Intervention seiner Anwälte. Durch einen Antrag der
       Nebenklage wurde bekannt, dass die zuständige Polizeidirektion Ost zwei
       offizielle Prozessbeobachter entsandt hat, darunter den
       Personalratsvorsitzenden. Das Landgericht Magdeburg hat Prozesstermine bis
       Anfang Dezember angesetzt. MICHAEL BARTSCH
       
       1 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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