# taz.de -- Abschlussbericht zum BayernLB-Skandal: CSU-Promis handelten "fahrlässig"
       
       > Der Abschlussbericht der CSU zum BayernLB-Skandal ist da. Und voilà:
       > prominente CSU-Politiker handelten fahrlässig, zweien von ihnen droht nun
       > sogar eine Schadenersatzklage.
       
 (IMG) Bild: Bayerns ehemaliger Finanzminister Faltlhauser (CSU) nach der Sitzung des BayernLB-Untersuchungssausschusses.
       
       MÜNCHEN taz | Prominente CSU-Politiker haben im BayernLB-Skandal fahrlässig
       gehandelt, darunter Eministerpräsident Günther Beckstein, Exparteichef
       Erwin Huber und Nochlandtagsfraktionschef Georg Schmid. Der frühere
       bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser handelte womöglich sogar grob
       fahrlässig. So steht es im am Donnerstag vorgelegten Entwurf zum
       Schlussbericht des Untersuchungsausschusses. Das Brisante: Der Bericht
       kommt nicht von der Opposition, sondern von der CSU.
       
       Ein Jahr lang hat ein Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag den
       Kauf der österreichischen Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) durch
       die Bayerische Landesbank durchleuchtet. Das Geschäft im Jahr 2007 kostete
       die bayerischen Steuerzahler 3,7 Milliarden Euro. Der Kauf wurde von
       hochrangigen bayerischen Regierungsmitgliedern abgesegnet, die im
       Verwaltungsrat die BayernLB kontrollieren sollten.
       
       Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Thomas Kreuzer von der CSU,
       hat seinen Abschlussbericht mit dem Koalitionspartner FDP abgestimmt. Damit
       unterstützt die Mehrheit der Ausschussmitglieder Kreuzers Ergebnisse. Die
       Verwaltungsräte hätten sich darauf verlassen, von den BayernLB-Vorständen
       umfassend über Risiken beim Kauf informiert zu werden, so Kreuzer bei der
       Vorstellung seines Berichts im Landtag. "Das hätten Sie nicht tun dürfen."
       Die CSU-Minister hätten es versäumt, sich vor Abschluss des Kaufvertrags
       über Details zu informieren.
       
       Besondere Verantwortung sieht Kreuzer bei zwei Parteifreunden: Faltlhauser
       und Exsparkassenpräsident Siegfried Naser. Die hätten als der
       Verwaltungsratschef und dessen Stellvertreter besondere Rechte und
       Pflichten gehabt. Ob sie grob fahrlässig gehandelt haben, lässt Kreuzer
       offen. Dabei ist das Wort "grob" entscheidend. Nur im Falle einer groben
       Fahrlässigkeit können Naser und Faltlhauser zu Schadenersatz verurteilt
       werden. Die Entscheidung, ob die beiden CSUler verklagt werden, liegt beim
       Vorstand der BayernLB.
       
       Er würde bei der aktuellen Sachlage keine Klage einreichen, meint Kreuzer.
       Er sagt: "Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass eine grobe
       Fahrlässigkeit nicht sicher angenommen, aber auch nicht sicher
       ausgeschlossen werden kann."
       
       Dafür ist er sich bei der Schuld einer anderen CSU-Größe ganz sicher: dem
       damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Dem sei kein Fehlverhalten
       vorzuwerfen, so Kreuzer. Dass Stoiber seinerzeit in Kroatien Druck für den
       Verkauf der HGAA an die Bayern gemacht habe, sei "angemessen" gewesen.
       
       10 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Hübner
       
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