# taz.de -- Fragen & Antworten zum Volksentscheid: Das Kreuz mit dem Wasser
       
       > 2,4 Millionen Berliner sind am Sonntag dazu aufgerufen, über die
       > Offenlegung der Wasserverträge abzustimmen. 7 Fragen und Antworten zum
       > Volksentscheid.
       
 (IMG) Bild: Am Sonntag sind die Berliner gefragt.
       
       Worum geht es bei dem Volksentscheid? 
       
       Um die Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner
       Wasserbetriebe vor zwölf Jahren. 1999 verkaufte das Land Berlin 49,9
       Prozent der Betriebe an die Konzerne Veolia und RWE. Über Jahre waren die
       Verträge über diesen Verkauf geheim. Erst im Herbst stellte der Senat
       mehrere hundert Seiten Vertragswerk ins Internet. Zuvor hatte bereits die
       taz die wichtigsten Papiere veröffentlicht.
       
       Aber wenn die Verträge jetzt nicht mehr geheim sind, wozu gibt es dann den
       Volksentscheid? 
       
       Formal, weil so ein Volksentscheid nicht einfach so zu stoppen ist. Er ist
       schließlich der letzte Teil eines dreistufigen Verfahrens. Zunächst einmal
       haben die Unterstützer des Anliegens Unterschriften gesammelt, um ein
       Volksbegehren zu starten. Anschließend mussten innerhalb von vier Monaten
       mindestens 172.000 gültige Unterschriften zusammenkommen.
       
       Gibt es Verträge, die jetzt noch geheim sind? 
       
       Das ist umstritten. Der Senat beteuert, dass er alles veröffentlicht hat,
       was von den Initiatioren des Volksentscheides gefordert wird. Und die
       Forderung ist recht eng gefasst: Es geht nur um die Verträge zwischen dem
       Land Berlin und den privaten Anteilseignern. Um andere bislang noch
       unveröffentlichte Verträge rund um die Wasserbetriebe - von denen etwa die
       Nachrichtenagentur dapd am Freitag berichtete - geht es hingegen am Sonntag
       bei der Abstimmung nicht. Die Initiatoren glauben allerdings, dass auch
       noch nicht alle Verträge öffentlich sind, auf die sie abzielen.
       
       Warum hat das Abgeordnetenhaus den Entwurf abgelehnt? 
       
       Weil darin gefordert wird, dass Vertragsbestandteile, die nicht offengelegt
       werden, unwirksam werden. Die Regierungsfraktionen argumentieren, dass
       damit ein Gesetz rückwirkend gelten würde, und das sei verfassungsrechtlich
       nicht erlaubt.
       
       Warum wollte die Initiative überhaupt eine Offenlegung der Verträge? 
       
       Die Wasserpreise stiegen seit der Teilprivatisierung deutlich an - derzeit
       liegen sie rund ein Viertel höher als im Jahr 1999. Daher wollen sie, dass
       die Wasserbetriebe wieder zu hundert Prozent Berlin gehören. Theoretisch
       könnte der Senat sie zurückkaufen - wenn die Privaten zustimmen. Doch das
       käme die hoch verschuldete Stadt ziemlich teuer. Die Initiative hofft daher
       auf eine kostengünstigere Variante: Sie geht davon aus, dass in den
       Verträgen zum Beispiel sittenwidrige Klauseln enthalten sind, gegen die man
       klagen kann. Die Offenlegung der Verträge soll also lediglich ein Mittel
       zum Zweck sein.
       
       Und warum gibt es dann noch keine Klagen? 
       
       Der Wassertisch argumentiert, dass seine Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten
       würden. Und so schnell schreibe sich eine Klage auch nicht.
       
       Wie viele Berliner müssen am Sonntag abstimmen, damit der Entscheid
       erfolgreich ist? 
       
       Bei Volksentscheiden in Berlin gibt es ein Zustimmungsquorum. Das heißt: Es
       muss mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten zustimmen, und es darf
       nicht mehr Neinstimmen geben. Ein Viertel der Wahlberechtigten, das sind
       rund 617.000 Berliner. Also so viele, wie bei der letzten Wahl SPD und
       Linke zusammengenommen wählten.
       
       Muss sich der Senat an das Votum der Berliner halten? 
       
       Wenn der Entscheid erfolgreich ist, wird der Gesetzentwurf zum Gesetz.
       Konsequenzen hat das erst einmal nicht - laut Senat ist ja bereits alles
       veröffentlicht. Auch ein Scheitern hat keine Konsequenzen: Die Verträge
       bleiben öffentlich. Interessant wird es, wenn es eine Klage gibt - entweder
       gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes oder gegen die Verträge.
       
       11 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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