# taz.de -- Gesetzlich Versicherte nicht bessergestellt: Doch kein Zweibettzimmer
       
       > Nicht nur CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn war dafür: Die Abschaffung
       > der Drei- und Vierbettzimmer für gesetzlich Versicherte. Die ist nun vom
       > Tisch.
       
 (IMG) Bild: Ein, zwei, drei Handtuchhalter im Zimmer. Das Zweibettzimmer für gesetzlich Versicherte ist vom Tisch.
       
       BERLIN taz | Das Zweibettzimmer als Standardunterbringung in Krankenhäusern
       für alle gesetzlich Versicherten ist vom Tisch. Nicht einmal in der Union
       konnte sich der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn durchsetzen mit seiner
       Forderung, Kliniken andernfalls mit finanziellen Einbußen zu bestrafen.
       
       Statt dessen heißt es nun unverbindlich in einem der taz vorliegenden
       Grundsatzpapier der Union für eine "Reform der medizinischen Versorgung in
       Deutschland", die Union wolle "erreichen, dass die Länder die
       patientenfreundlichere Ausstattung der Krankenhäuser vorantreiben".
       Widerstand war vor allem aus der CSU gekommen. Sie hatte hohe Kosten für
       Länder und Kommunen als Träger der Krankenhäuser befürchtet.
       
       Das 17-seitige Papier bildete am Dienstag abend die Grundlage für erste
       Gespräche zwischen Koalitionspolitikern von CDU, CSU und FDP und dem
       Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) im Hinblick auf ein
       Versorgungsgesetz, das 2012 in Kraft treten und dem Ärztemangel im
       ländlichen Raum entgegen wirken soll.
       
       Pläne für schwarz-gelbe Gesundheitspolitik 
       
       Als Anreize für eine Niederlassung auf dem Land soll es nach Vorstellung
       der Union Investitionskostenzuschüsse und Vergütungszuschläge geben. Auch
       bei den Honorarforderungen sei es vorstellbar, den Landärzten "finanziell
       entgegen zu kommen", sagte die FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach. Durch
       Kooperationen mit Krankenhäusern könnte sich zudem die Zahl der
       Bereitschaftsdienste für niedergelassene Ärzte verringern.
       
       In medizinisch überversorgten Gebieten macht sich die Union für eine
       zeitlich befristete Zulassung von Praxen stark und erwägt sogar den Aufkauf
       existierender Praxen, um auf veränderte Bedarfe reagieren zu können: "Die
       bisherige Praxis, bei der das Recht zur Abrechnung mit den Krankenkassen in
       Deutschland quasi vererbt werden kann, ist zu beenden."
       
       Landärzte müssen sich nur noch fünf Jahre verpflichten 
       
       Im Gegenzug will sie in unterversorgten, unattraktiven Regionen künftig
       "die Niederlassung nicht wie bisher zu einer unabänderlichen
       Lebensentscheidung" machen. Heißt: Landärzte müssten sich künftig nur noch
       für fünf Jahre verpflichten – und könnten danach wechseln, wohin es ihnen
       gefällt.
       
       Einigkeit in der Koalition besteht darin, dass Ärztebedarf künftig nicht
       mehr allein die Arzt-Einwohner-Relation berücksichtigen muss, sondern auch
       die demographische Entwicklung einer Region. Die Union möchte diese Aufgabe
       "regionalen sektorübergreifenden Versorgungsausschüssen" übertragen. Der
       Gesundheitsminister wie die FDP halten diese Idee für zu bürokratisch und
       kontern, sie wollten "die alte Planwirtschaft nicht durch eine neue
       ersetzen".
       
       23 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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