# taz.de -- Neues Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21: 35.000 wollen Schulen statt Bahnhof
       
       > Neues Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21: Dass sich die Kommune an dem
       > Bahnhofsprojekt beteilige, sei verfassungswidrig. Tausende Unterschriften
       > wurden übergeben.
       
 (IMG) Bild: 35.000 Unterschriften an Stuttgarts OB Schuster. X-tausend ist wohl an die Anti-Atom-Initiative X-Tausendmal-quer angelehnt.
       
       STUTTGART taz | Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat am Montag
       Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) mehr als 35.000
       Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das Bahnprojekt übergeben. Das
       Begehren richtet sich konkret gegen die Mitfinanzierung der Kommune an dem
       Bahnhofsbau. Diese sei verfassungswidrig.
       
       Durch die Finanzierung des Bahnhofsbaus seien Gelder "zweckentfremdet"
       worden, "die wir dringend bräuchten", sagte Axel Wieland vom
       Aktionsbündnis. Als Beispiel nannte er heruntergekommene Schulen. Im Recht
       fühlen sich die S21-Gegner durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers
       Hans Meyer.
       
       Ihm zufolge sei es allein Aufgabe des Bundes, den Neubau des Bahnhofs zu
       finanzieren. Doch sowohl die Stadt als auch das Land sind mit
       Millionenbeträgen an dem Bau beteiligt. Zwar sehe die Verfassung Ausnahmen
       für eine Kofinanzierung vor, diese bezögen sich aber darauf, dass der Bund
       Länderaufgaben mitfinanziert, nicht umgekehrt.
       
       Erwartungsgemäß wird Schuster das Bürgerbegehren ablehnen. Mit Bezug auf
       ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Klaus-Peter Dolde hält Schuster die
       Mitfinanzierung für rechtmäßig. Dolde argumentiert, dass sich bei komplexen
       Infrastrukturprojekten die Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen
       und kommunalen Ebenen überschneiden könnten.
       
       Dem Aktionsbündnis geht es in diesem Fall jedoch gar nicht darum, dass das
       Bürgerbegehren angenommen wird, der nächste Schritt wäre dann eigentlich,
       dass die nächste Stufe, nämlich ein Bürgerentscheid in die Wege geleitet
       würde. Vielmehr will das Aktionsbündnis mit dem Bürgerbegehren den Weg für
       eine gerichtliche Klärung frei machen. Denn bislang gibt es in dieser
       strittigen Frage keinen Kläger. Als Privatperson dürfen S21-Gegner nicht
       klagen. Möglich wird dies erst, wenn das Bürgerbegehren abgelehnt wird.
       
       21 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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