# taz.de -- Prozess nach Hausräumng: Polizisten widersprechen sich
       
       > Nach Liebig 14-Demo soll ein 36-Jähriger Stein auf Polizisten geworfen
       > haben. Gericht spricht ihn vom Vorwurf der Körperverletzung frei.
       > Geldstrafe für Widerstand.
       
 (IMG) Bild: Das Polizeiaufgebot bei der Räumung der Liebig 14.
       
       Auch sechs belastende PolizistInnenaussagen reichten nicht: Am Dienstag
       verurteilte das Amtsgericht einen Briten lediglich zu einer Geldstrafe
       wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Vom Hauptvorwurf - ein
       Steinwurf während der Krawalle um die Räumung des Hausprojekts Liebig 14 -
       wurde der 36-Jährige freigesprochen.
       
       Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten
       unterschiedlicher nicht sein können. "Es gibt keinen vernünftigen Zweifel,
       dass der Angeklagte der Täter war", bekundete der Staatsanwalt und forderte
       eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten für Graham B. wegen Körperverletzung
       und Widerstand. Die Verteidigerin des Dreadlockträgers plädierte auf
       Freispruch. Die Zeugen hätten sich in "erhebliche Widersprüche" verstrickt.
       
       Zuvor hatten drei Polizisten ausgesagt, "definitiv" B. als Werfer im
       Anschluss an eine Demo gegen die Räumung gesehen zu haben. Zwei weitere
       meinten, ihn "ohne Unterbrechung" bis zur Festnahme verfolgt zu haben.
       Unvermummt sei B. aus der Menge herausgetreten und habe "mit voller Wucht"
       den Stein auf einen Beamten geworfen. Der Polizist blieb aufgrund seiner
       Schutzkleidung unverletzt. Markant sie der "verzottelte Bart" des Werfers
       gewesen, sagten die Beamten. Dann gingen die Erinnerungen auseinander: Die
       einen meinten, B. sei schwarz gekleidet gewesen, die anderen sprachen von
       einer hellen Jacke.
       
       "Es bleiben Zweifel, und wenn es Zweifel gibt, muss der Angeklagte
       freigesprochen werden", begründete Richterin Karin Nissing ihr Urteil.
       "Vielleicht war er's, ich glaube es eher nicht." Nur für den Widerstand
       gegen seine Festnahme erteilte Nissing eine Geldstrafe von 600 Euro.
       
       Graham B. nahm das Urteil ungerührt auf. Im Prozess hatte er die Aussage
       verweigert, als Schlusswort nur gesagt, dass "50 Prozent der Leute auf
       linken Demos aussehen wie ich". Drei Wochen hatte der nicht vorbestrafte
       Arbeitslose, der in Hamburg lebt, in U-Haft gesessen. Der Staatsanwalt will
       eine Berufung prüfen.
       
       Im Internet wurde unterdessen bereits um Neumieter ab Juni für das geräumte
       Haus in der Liebigstraße geworben. Angeboten wurden dabei Ein- bis
       Vier-Zimmerwohnungen, zwischen 44 und 199 Quadratmeter groß.
       Nettokaltmiete: gut sieben Euro. Nach Medienberichten ist das Angebot
       inzwischen wieder aus dem Immobilienportal verschwunden.
       
       29 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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