# taz.de -- Flaschenwurf verhandelt: Liebig-14-Protest vor Gericht
       
       > Ein 23-Jähriger soll bei einer Soli-Demo eine Flasche geworfen haben. Die
       > einzige Zeugin, eine Polizistin, kann nur wenig zur Aufklärung beitragen.
       
 (IMG) Bild: Liebig-Liebe auch militant? Am Donnerstag wurde ein Flaschenwurf verhandelt.
       
       "Ich habe das nicht gemacht", sagt Janosch T. Und damit ist seine Aussage
       vor dem Amtsgericht Tiergarten an diesem Donnerstagmorgen auch schon zu
       Ende. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen versuchte gefährliche
       Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs vor. Das gefährliche
       Werkzeug - eine Glasflasche, die T. als Demonstrant bei einer Kundgebung am
       28. Januar gezielt in Richtung von Polizisten geworfen haben soll. Ohne
       jemanden zu treffen.
       
       Als einzige Zeugin in dem Strafverfahren hat das Gericht eine Polizistin
       geladen. Die 21-Jährige tat in Zivil ihren Dienst am Rande jener
       Demonstration gegen die bevorstehende Räumung des Hausprojekts Liebig 14 in
       Friedrichshain. Sie beschuldigt den Angeklagten: "Während die Demonstranten
       Sprechchöre skandierten, hat er zuerst mit der Glasflasche gestikuliert.
       Deshalb ist er mir aufgefallen." Irgendwann habe der Demonstrant aus der
       Menge heraus die Flasche "mit einer großen Ausholbewegung nach vorne in
       Richtung der Polizeibeamten geworfen". Die leere Bierflasche sei am Kopf
       eines Polizisten vorbeigeflogen und hinter den Beamten auf der Straße
       zersplittert. "Die Menge jubelte über den Flaschenwurf." Sie habe das alles
       aus nächster Nähe beobachtet, versichert die Polizistin.
       
       ## Ungenaue Beschreibung
       
       Nach ihren Angaben trug der Flaschenwerfer einen "dunklen Kapuzenpulli",
       ein "dunkles Käppi" und einen Bart. Eine Personenbeschreibung, die der
       Richterin nicht ganz genügt: "Er war ja sicher nicht der einzige
       Demonstrant, der dunkel gekleidet war mit Kapuzenpulli und Basecap!" Wie es
       genau zu der Festnahme von Janosch T. gekommen sei, hakt die Richterin
       nach.
       
       Doch diese Frage will die Polizistin nicht beantworten. "Das ist Teil der
       Einsatztaktik", erläutert sie, "das darf ich nicht sagen." Nur so viel: Sie
       habe den Werfer eindeutig identifiziert und ihre Informationen an Kollegen
       weitergeleitet, die Janosch T. festnahmen. Falls das Gericht mehr wissen
       wolle, müsse es im Zweifelsfall "den Polizeipräsidenten" persönlich
       befragen. Richterin und Staatsanwalt reagieren verblüfft. In vergleichbaren
       Prozessen hätten Polizisten sehr wohl erläutern dürfen, wie es zur
       Festnahme eines Verdächtigen gekommen sei, versichern sie der Beamtin. Das
       sei schließlich kein Staatsgeheimnis. Ob sie vielleicht ihren Vorgesetzten
       falsch verstanden habe? Die Zeugin lässt sich nicht umstimmen. Der Prozess
       soll am 5. Mai fortgesetzt werden.
       
       28 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Astrid Geisler
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Polizeigewalt am 1. Mai: Randalierer werden verurteilt
       
       Polizist, der einen Demonstranten getreten hat, zu Haft auf Bewährung
       verdonnert, Verfahren gegen einen weiteren Beamten steht vor dem Abschluss.
       
 (DIR) Demo gegen Aufwertung: Liebig bewegt weiter
       
       Gut zwei Monate nach der Räumung des ehemaligen Hausprojekts in
       Friedrichshain wollen Linke gegen die Aufwertung des Kiezes demonstrieren.
       
 (DIR) Prozess nach Hausräumng: Polizisten widersprechen sich
       
       Nach Liebig 14-Demo soll ein 36-Jähriger Stein auf Polizisten geworfen
       haben. Gericht spricht ihn vom Vorwurf der Körperverletzung frei.
       Geldstrafe für Widerstand.