# taz.de -- Hartz-IV-Bildungspaket: Zuschüsse länger beantragbar
       
       > Verlängert mangels Nachfrage: Für die Monate Januar bis März können
       > Hartz-IV-Empfänger nachträglich Zuschüsse aus dem Bildungspaket der
       > Regierung beantragen - bis Ende Juni.
       
 (IMG) Bild: Leere Teller und volle Mägen auch für Kinder armer Eltern: Mittagessen beim Verein "Rückenwind für Leher Kinder" in Bremerhaven.
       
       BERLIN dapd/dpa | Die Antragsfrist für rückwirkende Leistungen aus dem
       Bildungspaket für arme Familien wird bis zum 30. Juni verlängert. Dies
       teilte Sozialministerin Ursula von der Leyen am Donnerstag nach einem
       Krisentreffen mit Ländern und Kommunen in Berlin mit. Das sei gemeinsam
       verabredet worden, sagte die CDU-Politikerin. Zudem wolle man Eltern sowie
       Mitarbeiter von Behörden, Kindertagesstätten und Schulen besser
       informieren.
       
       Die Kommunen würden die betroffenen Eltern anschreiben und dabei konkret
       auch die Ämter benennen, bei denen sie Bildungshilfen für ihre Kinder
       beantragen können, sagte von der Leyen nach dem Treffen. Es geht um
       insgesamt 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen mit
       Hartz-IV-Leistungen, Geringverdienern mit Kinderzuschlag und
       Wohngeldempfängern. Auch sollten Schulen und Kitas direkt auf die Eltern
       zugehen.
       
       Der Regierung reagiert damit auf den schleppenden Start des Bildungspakets.
       Dieses soll Kindern von Hartz-IV-Empfängern auf Antrag ein warmes
       Mittagessen in Kitas und Schulen, Mitgliedsbeiträge für Sport- und
       Musikvereine, Kosten für Tagesausflüge und in Ausnahmefällen auch Nachhilfe
       finanzieren.
       
       Die nun verlängerte Frist für rückwirkende Leistungen sollte eigentlich
       bereits zum 30. April auslaufen. Nun haben die Eltern länger eine Chance,
       sich Zuschüssefür die Monate Januar bis März doch noch zu sichern.
       
       Vergangene Woche hatte eine Umfrage in Großstädten ergeben, dass
       mancherorts zunächst nur zwei Prozent der Berechtigten Anträge gestellt
       haben sollen. Der Deutsche Städtetag berichtete am Donnerstag aber von
       einer steigenden Nachfrage. In etwa einem Drittel der vom Verband befragten
       Städte liege der Anteil der Berechtigten, die Anträge gestellt haben,
       zumindest über zehn Prozent, in einem Fünftel der Städte zwischen 15 und 35
       Prozent. Bei zwei Dritteln der Städte seien es derzeit allerdings noch
       unter zehn Prozent.
       
       21 Apr 2011
       
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