# taz.de -- Debatte Jugoslawien: Am Beispiel Ante Gotovina
       
       > Das UN-Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien hat gute
       > Arbeit geleistet. Doch die Anfeindungen hören nicht auf. Eine Bilanz der
       > juristischen Aufarbeitung.
       
       Das 1993 vom UNO-Sicherheitsrat eingesetzte Internationale
       Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien (ICTY) hat seine
       Aufgabe weitgehend erledigt. Von den eingeleiteten Verfahren gegen 161
       Personen sind 125 endgültig abgeschlossen. In weiteren 17 Fällen erfolgten
       erstinstanzliche Urteile, gegen die Berufung eingelegt oder angekündigt
       wurde. Die Berufungsverhandlungen sowie die restlichen 19 Verfahren sollen
       laut Beschluss des Sicherheitsrats bis spätestens Ende 2014 beendet werden.
       
       Doch auch nach 17 Jahren und 142 Urteilssprüchen erregen die Entscheidungen
       des Tribunals in Den Haag die Gemüter und führen zu politisch und
       geschichtsrevisionistisch motivierten Angriffen auf das Gericht - vor allem
       bei Kroaten und Serben im ehemaligen Jugoslawien oder in der europäischen
       Diaspora.
       
       Zuletzt führte Mitte April die Verurteilung des kroatischen Generals Ante
       Gotovina zu 24 Jahren Gefängnis wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
       die Menschheit zu chauvinistischen Massenprotesten und unqualifizierten
       Attacken der Zagreber Regierung gegen die Haager Richter. Gotovina war
       Kommandeur der kroatischen Streitkräfte, die Anfang August 1995 mit der
       dreitägigen Operation "Oluja" ("Sturm") die Ende September vollendete
       Vertreibung von fast 250.000 Serben aus der Region Krajina einleiteten.
       
       ## Die Beweise sind erdrückend
       
       Leider hat sich auch mein Kollege Erich Rathfelder in seinem [1][Bericht]
       und [2][Kommentar] zur Verurteilung von General Gotovina die
       nationalchauvinistische Sichtweise vieler Kroaten teilweise zu eigen
       gemacht. Den Hauptgrund für die Verurteilung sowie andere relevante Fakten
       hat er dabei weggelassen oder falsch dargestellt: Hauptgrund für die
       Verurteilung Gotovinas und die von Rathfelder als "unverhältnismäßig" hoch
       kritisierte Haftstrafe war, dass - am 31. Juli 1995 auf der Adria-Insel
       Brioni - Gotovina, Kroatiens Präsident Franjo Tudjman,
       Verteidigungsminister Gojko Susak und weitere Militärführer die "dauerhafte
       Vertreibung der serbischen Zivilbevölkerung aus der Krajina durch Gewalt
       und Gewaltandrohung planten und vorbereiteten" (Urteilsspruch).
       
       Die Beweise für dieses "gemeinsame kriminelle Unternehmen" in Form von
       Protokollen, Mitschnitten und Teilnehmeraussagen des Treffens in Brioni
       sind erdrückend. Sie stehen bereits seit über fünf Jahren für jedermann
       nachlesbar auf der Webseite des Tribunals.
       
       Auf Basis dieser Beweislage wäre auch Präsident Tudjman vom Haager Tribunal
       verurteilt worden. Doch er starb vor der geplanten Anklageerhebung.
       Gotovina war hauptverantwortlich für die Umsetzung der Planungen von
       Brioni. Unter anderem befahl er den Artilleriebeschuss von Zivilisten und
       zivilen Objekten in Knin, Benkovac, Obrovac und anderen Städten in der
       Krajina. In Ausübung dieser Befehle verübten auch kroatische Kampftruppen
       Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verhielten
       sich damit gegenüber der serbischen Zivilbevölkerung keineswegs "korrekt"
       (Rathfelder).
       
       ## Zivilisten bombardiert
       
       Es ging in dem Urteil gegen Gotovina also nicht "nur" um den Tod von 324
       Zivilisten und gefangenen serbischen Soldaten. Für deren Ermordung - auch
       soweit sie von Einheiten der Sonderpolizei und erst nach Ende der Operation
       "Sturm" verübt wurden, wie Rathfelder betont - trägt Gotovina ebenfalls
       Verantwortung. Denn diese Einheiten (mit insgesamt 2.200 Polizisten) wurden
       in Brioni ausdrücklich dem Militär unterstellt und damit auch seinem
       Oberbefehl. Gotovina hatte seinen Kommandoposten in der kroatischen Armee
       bis Mitte März 2006 inne, auch wenn er bald nach Ende der Operation "Sturm"
       eine neue Militäraktion im angrenzenden Bosnien-Herzegowina vorbereitete.
       
       Die Urteilsschelte im Fall Gotovina und die Verharmlosung oder Leugnung
       seiner Verbrechen verlaufen nach einem seit 20 Jahren sattsam bekannten
       Muster: Es werden Vergleiche gezogen zu (angeblich zu milden) Strafen für
       ähnliche oder noch schlimmere Verbrechen der Serben. Zudem wird das "Recht
       zum Krieg" nicht vom "Recht im Krieg" unterschieden.
       
       Keineswegs stellte das Tribunal die Verbrechen Gotovinas "auf die gleiche
       Stufe wie das monströse serbische Verbrechen in Srebrenica". Mit dieser
       Behauptung begibt sich Rathfelder auf dasselbe unsägliche Niveau der von
       ihm - völlig zu Recht scharf kritisierten - deutschen und serbischen
       Autoren, die kürzlich auf der Leipziger Buchmesse mit Thesen zur Leugnung,
       Relativierung und Verharmlosung des Völkermords an [3][über 8.000 Muslimen
       in Srebrenica] auftraten. Das Tribunal hat bereits mehrere Beteiligte an
       diesem Völkermord zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Den
       Hauptverantwortlichen Karadzic und General Mladic (falls er noch gefasst
       wird) droht aufgrund der erdrückenden Beweislage lebenslange Haft. Dazu
       wäre auch Milosevic verurteilt worden, wäre er nicht während seines
       Verfahrens gestorben. Im Übrigen erging die große Mehrheit der bislang 142
       gefällten Urteile des Tribunals gegen serbische Täter.
       
       ## Srebrenica nicht verharmlost
       
       Das Tribunal hält zu Beginn des Gotovina-Urteils ausdrücklich fest, dass
       dessen "Verbrechen während eines internationalen bewaffneten Konflikts in
       Kroatien stattfanden und im Kontext langjähriger Spannungen zwischen Serben
       und Kroaten in der Krajina, wo zu einem früheren Zeitpunkt zahlreiche
       Verbrechen gegen Kroaten verübt wurden". Hatten die kroatischen
       Streitkräfte daher das Recht zur Rückeroberung der Krajina? Diese Frage
       nach dem "Recht zum Krieg" gemäß den Bestimmungen der UN-Charta ist bis
       heute nicht geklärt. Sie gehört vor den Internationalen Gerichtshof (IGH).
       
       Das Kriegsverbrechertribunal hat ausschließlich Verstöße zu untersuchen und
       zu ahnden, die im Rahmen der bewaffneten Konflikte in Exjugoslawien gegen
       die Völkermordkonvention, die Genfer Konventionen und andere Bestimmungen
       des "humanitären Völkerrechts" verübt wurden. Diese Bestimmungen gelten
       ebenso wie die seit 1945 international vereinbarten Menschenrechtsnormen
       für ausnahmslos alle BewohnerInnen des ehemaligen Jugoslawien.
       
       25 Apr 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/politik/europa/artikel/1/24-jahre-wegen-kriegsverbrechen/
 (DIR) [2] /1/debatte/kommentar/artikel/1/urteil-mit-fadem-beigeschmack/
 (DIR) [3] /1/leben/buch/artikel/1/opfer-von-srebrenica-verhoehnt/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Den Haag
       
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