# taz.de -- Nach Schiedsspruch am Gericht: Apotheker müssen blechen
       
       > Das Berliner Sozialgericht kippt den Apothekenabschlag. Die gesetzlichen
       > Krankenkassen hoffen nun auf 320 Millionen Euro Mehreinnahmen – zu Lasten
       > der Apotheken.
       
 (IMG) Bild: Kein Geld zum Stapeln: Apotheken in Deutschland.
       
       BERLIN taz | In ihrem jahrelangen Streit mit dem Apothekerverband haben
       jetzt die gesetzlichen Krankenkassen einen ersten juristischen Erfolg
       errungen, der ihnen zu Lasten der Apotheker Mehreinnahmen in Höhe von bis
       zu 320 Millionen Euro einbringen könnte: Das Berliner Sozialgericht
       entschied am Dienstag, den Apothekenabschlag für 2009 aufzuheben. Er muss
       jetzt von der Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung neu festgesetzt
       werden.
       
       Der Schiedsspruch, mit dem die Schiedsstelle den umstrittenen Abschlag für
       2009 festgesetzt habe, "enthält gravierende Mängel", urteilte das
       Sozialgericht. Die Schiedsstelle habe "die Grenzen des
       Beurteilungsspielraums verletzt", denn: "Insbesondere hat sie sich nicht
       mit dem Umstand befasst, dass den gestiegenen Personal- und Sachkosten der
       Apotheken ein deutlich gestiegener Umsatz gegenüberstand."
       
       Im Streit über den angemessenen Apothekenabschlag geht es um die Frage,
       welchem Akteur im deutschen Gesundheitssystem wie viel zusteht vom
       lukrativen Geschäft mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die
       70 Millionen gesetzlich Versicherten jedes Jahr verbrauchen. Bislang ging
       das so: Für jede rezeptpflichtige Medikamentenpackung, die die Apotheker an
       ihre Kunden abgeben, bekommen sie von den Krankenkassen zunächst pauschal
       8,10 Euro plus drei Prozent des jeweiligen Einkaufspreises. Das ist
       gesetzlich so festgelegt und quasi das Einkommen der Apotheker. Weil aber
       die Apotheker Teil des Gesundheitssystems sind, müssen sie sich wiederum
       mit einem Abschlag, ebenfalls erhoben pro Packung, an der Finanzierung des
       Krankenversicherungssystems beteiligen. Sie sollen so einen Beitrag zur
       Kostendämpfung leisten.
       
       Gesetzlich festgesetzt wurde dieser Betrag vor ein paar Jahren auf 2,30
       Euro. Sprich: Von den 8,10 Euro ziehen die Kassen wieder 2,30 Euro ab. Ab
       2009 sollten Kassen und Apothekerverband diesen Abschlag selbst aushandeln.
       Weil sie sich nicht einigen konnten, riefen sie die Schiedsstelle an. Doch
       deren Spruch - er senkte den Abschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro ab - habe
       die steigenden Erlöse der Apotheken zu wenig berücksichtigt, bemängelte
       jetzt das Sozialgericht.
       
       Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wertete das Urteil als "ein gutes
       Signal für die Beitragszahler". Das Urteil ist jedoch noch nicht
       rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Für 2011 wurde der
       Abschlag übrigens wieder per Gesetz festgelegt. Er liegt nun bei 2,05 Euro
       pro Packung.
       
       3 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Apotheken
       
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