# taz.de -- Kampf um Apothekenabschlag: Wie die Kesselflicker
       
       > Wem gehen 320 Millionen Euro verloren? Apotheker und Kassen kämpfen seit
       > Jahren um den Apothekenabschlag. Jetzt befasst sich das Sozialgericht
       > Berlin damit.
       
 (IMG) Bild: Wie viel müssen die Apotheken an die Kassen abgeben im Sinne des solidarischen Gesundheitssystems?
       
       BERLIN taz | Sie haben sich jahrelang gestritten wie die Kesselflicker, der
       Apothekerverband und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Immer um
       die Frage, wem wie viel Geld zustehe vom Geschäft mit den
       verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die 70 Millionen gesetzlich
       Versicherten jedes Jahr verbrauchen.
       
       Danach haben sie eine unabhängige Schiedsstelle angerufen. Deren Spruch
       bedeutete, dass die Kassen ab 2009 jährlich 320 Millionen Euro weniger von
       den Apothekern bekämen als bisher. Flugs klagte der GKV-Spitzenverband
       gegen die Schiedsstelle. Seit Dienstag befasst sich nun das Sozialgericht
       in Berlin mit dem Streit, den, wie der Richter Gunter Rudnik tadelte, "der
       Gesetzgeber den beiden Parteien selbst zu lösen aufgegeben hat".
       
       Es geht um die Frage, was ein angemessener Apothekenabschlag sei: Für jede
       rezeptpflichtige Medikamentenpackung, die die Apotheker an ihre Kunden
       abgeben, bekommen sie von den Krankenkassen pauschal 8,10 Euro plus drei
       Prozent des jeweiligen Einkaufspreises. Das ist gesetzlich so festgelegt,
       und daraus finanzieren die Apotheker sich, ihre BMWs und Mercedes, ihre
       Angestellten, ihre Immobilien usw.
       
       Weil aber die Apotheker nicht nur Unternehmer, sondern Teil des -
       solidarischen - Gesundheitssystems sind, müssen sie sich wiederum mit einem
       Abschlag, ebenfalls erhoben pro Packung, an der Finanzierung des
       Krankenkassensystems beteiligen. Gesetzlich wurde dieser Betrag vor ein
       paar Jahren auf 2,30 Euro festgesetzt, sprich: Von den 8,10 Euro ziehen die
       Kassen wieder 2,30 Euro ab. Ab 2009 sollten sie diesen Abschlag selbst
       aushandeln, einzige Vorgabe: "leistungsgerecht" solle er sein.
       
       Der Schiedsspruch unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des
       Bundesversicherungsamts, Rainer Daubenbüchel, sah vor: Statt 2,30 Euro
       sollen die Apotheker nur noch 1,75 Euro pro Medikament abgeben. Zu
       berücksichtigen, so Daubenbüchel vor Gericht, seien die gestiegenen
       Personal- und Sachkosten der Apotheker, geschuldet dem wachsenden
       Beratungsbedarf der Patienten. Es wurden dann Berechnungen der
       Schiedsstelle, der Apotheker sowie der Kassen gegenseitig heftigst
       bestritten.
       
       Bis der Richter Rudnik seufzte, er erkenne hier "das übliche Problem mit
       Statistiken", und seine eigene aus der Tasche zog: Danach waren die
       Umsatzsteigerungen der Apotheker 2009 weitaus höher als die
       Kostensteigerungen. "Das", so Rudnik, "wirft die Frage auf, ob die
       Absenkung überhaupt leistungsgerecht war." Ein Urteil wird im Mai erwartet.
       Sollte das Gericht den Kassen folgen, müsste die Schiedsstelle neu
       entscheiden.
       
       9 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Apotheken
       
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