# taz.de -- Kommentar G-8-Entschädigung: Entschädigung muss sein
       
       > Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist,
       > Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann
       > sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen den G 8-Gipfel im Jahr 2007 vor der Roten Flora: Nach einer Brandanschlagsserie durchsuchte die Polizei etliche Wohnungen.
       
       Alle sind sich einig. Das, was die Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G
       8-Gipfels angerichtet hat, war von vorne bis hinten rechtswidrig. Da ist
       beliebig zum Terrorparagrafen 129a gegriffen worden, um
       Globalisierungskritiker mit Razzien als "Terroristen" abzustempeln.
       
       Und jetzt will keiner für die Folgen aufkommen. Die Hamburger Justizbehörde
       weigert sich seit Jahren, Entschädigungen wegen zu Unrecht beschlagnahmter
       Arbeitsmittel zu übernehmen - mit der absurden Begründung, keine
       Entschädigungen für illegale Handlungen des Staates zu übernehmen, sondern
       nur für legales Handeln.
       
       Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist,
       Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte
       sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen. Doch dass
       selbst ein Gericht derart rechtwidriges Vorgehen jetzt mit einer
       Bagatellzahlung begleichen möchte, hat mit einem fairen und intakten
       Rechtsstaat wenig zu tun.
       
       20 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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