# taz.de -- Kommentar Prozessberichterstattung: Überflüssig und hinterhältig
       
       > CDU-Rechtspolitiker Kauder will angeblich die Intimsphäre von
       > mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern besser schützen. Das Problem, das er
       > lösen will, existiert gar nicht.
       
       Was für ein überflüssiger und hinterhältiger Vorschlag! Der Rechtspolitiker
       Siegfried Kauder (CDU) will Medien verbieten, über Aussagen zu berichten,
       die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht wurden. Kauder
       will damit angeblich die Intimsphäre von Prozessbeteiligten schützen -
       vermutlich will er aber den Kachelmann-Prozess nur nutzen, um
       Staatsgeheimnisse besser vor der Presse abzuschirmen.
       
       Schon der Anlass ist schlecht gewählt. Im Strafprozess gegen
       Wettermoderator Jörg Kachelmann war zwar über weite Strecken die
       Öffentlichkeit - und damit auch die Presse - ausgeschlossen. Doch aus
       diesen Vernehmungen drang auch kaum etwas nach außen. Das Problem, das
       Kauder lösen will, existiert gar nicht.
       
       Ganz anders war die Situation im Ermittlungsverfahren. Damals berichteten
       zahlreiche Medien über den Inhalt von Polizeiakten und Gutachten, als lägen
       sie ihnen vor. Wörtliche Zitate aus solchen Akten sind zwar heute schon
       verboten, aber wer die Vorschrift kennt, zitiert eben in indirekter Rede.
       Wer hier eine Strafbarkeitslücke sieht, könnte immerhin fordern, auch
       sinngemäße Zitate aus Ermittlungsakten zu verbieten. Besser wäre es jedoch,
       die ohnehin leerlaufende Strafvorschrift ganz abzuschaffen. Sie schränkt
       nur künstlich die freie Berichterstattung ein. Ihren angeblichen Zweck, die
       Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten zu schützen, kann sie ohnehin
       nicht erfüllen. Sonst müsste man jede Berichterstattung vor der
       Urteilsverkündung verbieten.
       
       ## Bloßer Voyeurismus kann bereits sanktioniert werden
       
       Solche Strafvorschriften sind auch zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von
       mutmaßlichem Opfer und mutmaßlichem Täter nicht erforderlich. Wer
       Persönlichkeitsrechte verletzt, muss Schadensersatz zahlen. Bloßer
       Voyeurismus ohne Prozessbezug kann so bereits wirkungsvoll sanktioniert
       werden.
       
       Dabei ist aber immer im Blick zu behalten, dass der Strafprozess im
       Rechtsstaat grundsätzlich öffentlich ist. Wenn es um Sexualdelikte geht,
       kann die Öffentlichkeit zwar teilweise ausgeschlossen werden, bestimmte
       Grundinformationen werden aber notwendigerweise bekannt. So ist in einem
       Vergewaltigungsprozess die Frage, ob die Beteiligten eine
       sado-masochistische Beziehung hatten, durchaus von zentraler Bedeutung. So
       etwas mag den Beteiligten peinlich sein, wie viele andere Tatsachen auch,
       die bei Strafprozessen zur Sprache kommen. Wer aber jede
       persönlichkeitsrelevante Information vor der Öffentlichkeit abschirmen
       will, der müsste öffentliche Strafverfahren generell verbieten. Und das
       will bisher jedenfalls niemand.
       
       Eher wird regelmäßig über eine Zulassung von Fernsehkameras diskutiert,
       damit die Bürger unser Rechtssystem besser verstehen und nicht nur die
       verzerrte Darstellung aus Gerichts-Shows und US-Serien sehen. Doch auch
       ohne Fernsehbilder ist die Berichterstattung über prominente Strafverfahren
       von öffentlichem Interesse.
       
       Schließlich werden hier auch Fragen von großer gesellschaftlicher und
       durchaus politischer Bedeutung verhandelt: Muss einer Frau, die eine
       Vergewaltigung anzeigt, unbedingt geglaubt werden oder ist auch hier eine
       strenge rechtsstaatliche Kontrolle erforderlich ? Hat ein prominenter
       Beschuldigter vor Gericht bessere oder schlechtere Chancen als Otto
       Normalangeklagter?
       
       ## Naseweise und vorlaute Presse
       
       Und nicht zuletzt geht es auch um öffentliche Kontrolle der Justiz, die
       jedenfalls in Mannheim nicht über jeden Zweifel erhaben war. Vermutlich
       geht es Siegfried Kauder aber auch weniger um die Persnönlichkeitsrechte
       mutmaßlicher Verbrechensopfer und Täter. Eher nutzt er die Diskussion, um
       ein altes Anliegen zu akzentuieren: den Schutz staatlicher Geheimnissen vor
       einer naseweisen und vorlauten Presse.
       
       So beantragte Kauder als Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses die
       Strafverfolgung von Abgeordneten und Journalisten, weil immer wieder
       geheime Unterlagen an die Presse gelangten. Und vor einem halben Jahr
       schlug Kauder vor, angesichts der terroristischen Bedrohung die
       Pressefreiheit einzuschränken und zum Beispiel Berichte über mögliche
       Anschlagsziele zu verbieten. Stets erntete er wütende Proteste. Wohl
       deshalb argumentiert er jetzt einmal mit dem Schutz der
       Persönlichkeitsrechte.
       
       Das allgemeine gesellschaftliche Klima ist jedoch zum Glück eher günstig
       für die Pressefreiheit. So hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2007 in
       seiner Cicero-Entscheidung die Durchsuchung von Redaktionsräumen zur
       Feststellung von Lecks in der staatlichen Administration erschwert. Und
       Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen
       Gesetzentwurf vorgelegt, der die Strafverfolgung von Journalisten wegen
       Beihilfe zum Geheimnisverrat einschränken will. Bilder von Polizisten, die
       Unterlagen aus Redaktionsräumen tragen, sollen nach möglichkeit vermieden
       werden. Solche Rücksichtnahmen auf die Presse hält Kauder jedoch für
       bedenklich und will sie aufhalten. Die CDU/CSU-Fraktion muss schnell
       deutlich machen, auf welcher Seite sie steht.
       
       1 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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