# taz.de -- 12. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Streit um die Dolmetscher
       
       > Die Verteidigung der mutmaßlichen Kriegsverbrecher wirft den Dolmetschern
       > Befangenheit vor. Generalbundesstaatsanwältin Monika Harms wurde als
       > Zeugin geladen.
       
 (IMG) Bild: Zeugin im Kriegsverbrecherprozess: Generalbundesstaatsanwältin Monika Harms.
       
       STUTTGART taz | Die Verzögerungstaktik der Verteidigung geht auf. Am 12.
       Prozesstag gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1.
       Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Miliz FDLR (Demokratische
       Kräfte zur Befreiung Ruandas), konnte die Verlesung der E-Mails nicht
       fortgesetzt werden.
       
       Der Grund: Die Verteidigung äußert Bedenken zu den Dolmetschern. Diese
       seien von der ruandischen Regierung, einem "Unrechtsregime", ausgewählt
       worden, so die Verteidigung. Das führe zu einer Manipulation des Prozesses.
       Als Zeugin wurde Generalbundesstaatsanwältin Monika Harms persönlich
       geladen. Harms habe bei einem Vortrag sowie einer Diskussionsrunde im
       vergangenen Jahr zugegeben, dass die Auswahl der Dolmetscher in diesem
       Verfahren Schwierigkeiten bereite, so die Verteidigung. Harms dementiert
       unter Eid: "Das habe ich so nie gesagt."
       
       In ihrem Vortrag mit dem Titel "Die Bundesstaatsanwaltschaft, eine Behörde
       zwischen Anspruch und Wirklichkeit" habe sie lediglich im Allgemeinen
       darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Übersetzer für internationale
       Ermittlungen ein generelles Problem darstelle. "Das gilt auch für
       Ermittlungen im arabischen Raum", so Harms. "Wo die Dolmetscher für dieses
       spezielle Verfahren herkamen, das weiß ich nicht."
       
       Die Verteidigung bohrt weiter: "Ist Ihnen eine Einflussnahme durch die
       Regierung Ruandas bekannt?" Daraufhin erwidert Harms: "Zu meinem großen
       Erstaunen war es möglich, in Ruanda Ermittlungen nach der deutschen
       Strafgesetzordnung durchzuführen, ohne dass von Seiten der Regierung
       Ruandas dauernd reingeredet wurde." Damit scheint die Vermutung der
       Beeinflussung abgeschmettert, doch die Verteidigung lässt nicht locker. Sie
       will wissen, ob das Verfahren gegen die FDLR-Führung in Deutschland
       Chefsache gewesen sei und somit politisch motiviert.
       
       ## Harms ohne Aussagegenehmigung
       
       Die Verteidiger werfen der Generalbundesstaatsanwältin indirekt vor, die
       Ermittlungen aus politischen Gründen aufgenommen zu haben. "Darüber habe
       ich keine Aussagegenehmigung", erwiderte Harms. Dann stellte die
       Verteidigung Antrag, dass Harms sofort telefonisch im
       Bundesjustizministerium eine Erlaubnis einhole, dazu Stellung nehmen zu
       dürfen. Doch das Telefonat bringt keinen Erfolg, eine solche Genehmigung
       müsse schriftlich erfragt werden. Daraufhin wird Harms entlassen und die
       Verteidigung nimmt sich den geladenen Dolmetscher direkt vor.
       
       Der in Deutschland ausgebildete Ruander Thierry Kambanda, der bei
       Zeugenvernehmungen in Ruanda den Ermittlern als Übersetzer gedient hatte,
       wird nach seiner Vergangenheit befragt. Er gibt zu, während seines Studiums
       in Trier zwischen 1991 und 1994 an Veranstaltungen der in Deutschland
       ansässigen Anhänger der RPF (Ruandischen Patriotischen Front) teilgenommen
       zu haben. Vor der Machtergreifung nach dem Völkermord 1994 in Ruanda war
       die RPF unter Führung des heutigen Präsidenten Paul Kagame noch eine
       Rebellengruppe. Heute ist sie die Regierungspartei. "Nach 1994 bin ich aber
       nicht mehr hingegangen", sagt der Dolmetscher.
       
       Auf Nachfrage gibt er an, dass sein in Ruanda lebender Vater nach der
       Machtergreifung der RPF 1994 vom Lehrer zum Rektor einer Universität
       aufgestiegen sei. "Die Familie hat vom völkerrechtswidrigem Einmarsch der
       RPF unmittelbar profitiert", heißt es schließlich im Befangenheitsantrag
       der Verteidigung. Der Senat muss nun bis zum nächsten Prozesstermin am 4.
       Juli entscheiden, ob sie diesem Antrag stattgibt.
       
       30 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schlindwein
       
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 (DIR) Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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