# taz.de -- Gemeinden rund um BBI: Mit Klagen gegen die Routen
       
       > Bürgerinitiativen in betroffenen Gemeinden sehen keinen Grund, ihren
       > Einspruch zurückzuziehen. Im Gegenteil: Es sind noch weitere geplant.
       
 (IMG) Bild: Flughafen-Anrainer sehen diese Spezies lieber am Boden als in der Luft
       
       Zukünftig vom Fluglärm betroffene Gemeinden wollen sich mit weiteren
       Mitteln gegen den neuen Großflughafen in Schönefeld wehren. So kündigte die
       Bürgerinitiative (BI) aus Rangsdorf an, bei der Europäischen Union
       Beschwerde gegen die Flugrouten einzulegen. Der Grund: Die neuen Routen
       führten nahe an einem Vogelschutzgebiet entlang.
       
       Die Deutsche Flugsicherung hatte am Montag auf der Sitzung der
       Fluglärmkommission einen neuen Routenplan vorgelegt. Demnach wird unter
       anderem Potsdam weitgehend vom Lärm überfliegender Maschinen verschont
       bleiben, auch Zeuthen und Erkner profitieren. In Kleinmachnow, Teltow und
       Stahnsdorf könnte es jedoch deutlich lauter werden als erwartet. Die Pläne
       für die Routen gehen nun an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, dass
       es noch größere Änderungen gibt, ist jedoch nicht zu erwarten.
       
       Für Robert Nicolai, Gemeindevertreter und Vorsitzender der Rangsdorfer BI,
       haben die neuen Vorschläge die Situation eher verschlechtert: "Die
       entsprechende Route ist etwa zwei Kilometer dichter an das
       Vogelschutzgebiet gelegt worden." Bislang habe sich keine Behörde dafür
       zuständig erklärt, daher werde man in den nächsten zwei Wochen Beschwerde
       in Brüssel erheben. Falls das nicht wirke, sei man mit Verbänden in
       Kontakt, um gegebenenfalls zu klagen. Zudem werde die bereits eingereichte
       Klage gegen das Planfeststellungsverfahren aufrechterhalten.
       
       Markus Peichl von der Potsdamer BI sieht es grundsätzlicher: "Bei den
       Klagen geht es um die Frage, ob man mit solchen Methoden einen Flughafen
       durchdrücken kann." Damit bezieht er sich auf die im
       Planfeststellungsbeschluss angenommenen Routen, die in gerader Linie von
       den Start-und-Lande-Bahnen wegführten - obwohl schon damals hätte klar sein
       müssen, dass diese nicht realisierbar sein würden. Die zuständigen Stellen
       hatten später argumentiert, dass die im Planfeststellungsbeschluss
       angegebenen Routen lediglich hypothetisch zu verstehen gewesen seien - das
       will Peichl nicht gelten lassen. Das Urteil sei daher auch eine Referenz
       für die Planung anderer Großprojekte.
       
       In Kleinmachnow wartet man derweil noch auf die Entscheidung des
       Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung. Dann, wenn die Routen endgültig
       feststehen, wird aus dem Kreis aus der Bürgerinitative eine weitere Klage
       gegen den Verlauf der Routen eingereicht werden. Bereits beim Gericht liegt
       eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Vorläufigen Rechtsschutz
       gibt es aber bei keiner der Klagen: Die Inbetriebnahme des Flughafens, der
       derzeit für Juni 2012 geplant ist, werden sie also nicht verzögern. Laut
       Peichl wurden insgesamt ein gutes Dutzend Klagen aus verschiedenen
       Gemeinden eingereicht.
       
       5 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
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