# taz.de -- Minarettverbot vor Gericht: Rückschlag für Schweizer Muslime
       
       > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Klagen gegen das
       > Schweizer Minarettverbot zurück. Begründung: Die Kläger selbst seien gar
       > nicht betroffen.
       
 (IMG) Bild: Die Schweiz: liberale und tolerante Eidgenossen in bergigem Ambiente.
       
       FREIBURG taz | Das Schweizer Minarettbauverbot wird zunächst nicht in
       Straßburg geprüft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
       wies gestern fünf Beschwerden als unzulässig zurück. Die Kläger seien vom
       Verbot nicht konkret betroffen, da sie kein Minarett bauen wollten.
       
       "Der Bau von Minaretten ist verboten." Dieser Satz steht seit Herbst 2009
       in der Schweizer Bundesverfassung. Er wurde bei einer Volksabstimmung mit
       einer Mehrheit von 57 Prozent der Stimmen aufgenommen - gegen den Willen
       der Schweizer Regierung und des Parlaments in Bern. Hauptunterstützerin war
       die aggressiv-konservative Schweizer Volkspartei.
       
       Die Verfassungsänderung sorgte in ganz Europa für Empörung, weil sie
       offensichtlich gegen die Religionsfreiheit verstößt. Diese ist auch in der
       Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert. Mehrere islamische
       Organisationen sowie Hafid Quardiri, der ehemalige Sprecher der Genfer
       Moschee, erhoben deshalb in Straßburg Klage gegen das Minarettbauverbot.
       
       Die Beschwerden wurden nun aber als unzulässig abgelehnt. Da die Kläger
       selbst gar nicht vorhätten, eine Moschee mit Minarett zu bauen, seien sie
       keine unmittelbaren "Opfer" der angegriffenen Verfassungsbestimmung. Auch
       drei weitere noch anhängige Beschwerden dürften bald aus dem gleichen Grund
       abgelehnt werden.
       
       ## Diskriminierender Verfassungszusatz
       
       Der Gerichtshof ging nicht auf das Argument ein, dass Muslime in der
       Schweiz zu einer Religion zweiter Klasse degradiert wurden. Die Kläger
       hatten auch geltend gemacht, dass der Verfassungszusatz sie als Muslime
       diskriminiere.
       
       Die Ablehnung der Klagen fiel in einer kleinen Kammer des Europäischen
       Menschenrechtsgerichtshofes mit sieben Richtern. Ursprünglich sollte der
       Fall an eine große Kammer mit 17 Richtern transferiert werden, wohl wegen
       der grundsätzlichen Bedeutung. Dagegen hatte die Schweiz aber ein Veto
       eingelegt.
       
       8 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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