# taz.de -- Untersuchung der Stiftung Warentest: Smarte Phones, aber miese Shops
       
       > Die Stiftung Warentest hat zehn Software-Marktplätze auf
       > Kundenfreundlichkeit und Datenschutz getestet. Besonders schlecht kommt
       > Apples "App Store" weg.
       
 (IMG) Bild: Auch mit dem iPad von Apple kann man im Apple-Laden einkaufen. Der schnitt aber besonders schlecht ab.
       
       BERLIN taz | Ob U-Bahn-Fahrplan oder ein Gebetskompass, der die
       Himmelsrichtung Mekkas anzeigt: Die Anwendungen für Smartphones werden
       immer vielfältiger.
       
       Mittlerweile können KundInnen auf speziellen Online-Plattformen
       Hunderttausende verschiedener Apps erwerben oder auch kostenlos
       herunterladen. Die Stiftung Warentest hat nun zehn deutschsprachige
       App-Stores verglichen – und große Lücken bei Service und Datenschutz
       ausgemacht.
       
       Die Prüfer nahmen sowohl Onlineshops wie den Apple-Store unter die Lupe,
       die an ein einziges Betriebssystem für Smartphones gekoppelt sind, als auch
       solche ohne Bindung. Dabei untersuchten sie sowohl die
       Benutzerfreundlichkeit, also Produktinformationen, Preisangaben und
       Bezahlungswege, als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie
       Umfang und Schutz der Daten, die hinterlegt werden müssen.
       
       Nur zwei von zehn Stores erhielten die Bewertung "befriedigend", darunter
       der Windows Phone Marketplace, auf dem Nutzer auch Testversionen finden.
       Der Apple-App-Store, der in drei Jahren über 15 Milliarden Apps verkauft
       hat, erhielt nur ein "Ausreichend". Zwar sei der Einkauf komfortabel und
       technisch problemlos, so die Prüfer. Aber es gebe Abzüge, weil die
       KundInnen Apple mit der Zustimmung zu den AGBs einen "Freifahrschein" für
       den Umgang mit ihren Nutzerdaten ausstellen.
       
       ## Keine Beschwerdestelle
       
       Auch andere Anbieter bauen unzulässige Klauseln in ihre AGBs ein oder
       formulieren die Datenschutzerklärungen nur schwammig. So gibt es im Ovi
       Store nur 48 Stunden Gewährleistungsanspruch. "In Deutschland sind aber
       sechs Monate, nach Ansicht mancher Anwälte sogar zwei Jahre
       vorgeschrieben", so Simone Vintz von der Stiftung Warentest. Die Hälfte der
       geprüften Shops habe nicht einmal ein ordentliches Impressum: Damit falle
       eine direkte Anlaufstelle für Beschwerden weg.
       
       Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix forderte die Politik auf,
       dafür zu sorgen, dass bei neuen Technologien der Schutz der Privatsphäre
       von vornherein berücksichtigt werde. "Bislang richten sich die Gesetze an
       die Anwender der Technologien, weniger an die Entwickler." Den Käufern rät
       der Datenschützer zur Vorsicht: "Das Lesen der jeweiligen AGBs und
       Datenschutzerklärungen ist Pflicht, ebenso gründliches Informieren über
       Angebot und Anbieter - auch über den Firmensitz und das in diesem Land
       geltende Datenschutzrecht." Die AGBs können schnell zur Geduldsprobe
       werden. Nutzer des Apple-App-Store etwa müssen sich durch 20 Seiten
       kämpfen. Stiftung Warentest empfiehlt, auch auf User-Bewertungen zu achten
       und bei Zweifeln an der Seriosität auf den Kauf einer App zu verzichten.
       
       29 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Kulms
       
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