# taz.de -- Rückzahlungsregelung verfassungswidrig: Teilerlass für Bafög-Empfänger
       
       > Die bisherige Vorschrift für die Bafög-Rückzahlung benachteiligt
       > Studierende in den neuen Bundesländern. Nach einer erfolgreichen
       > Verfassungsbeschwerde, muss nun eine Neuregelung her.
       
 (IMG) Bild: Bafög: Rüchzahlungsmodus darf nicht vom Studienort abhängig sein.
       
       KARLSRUHE dapd | Einige ehemalige Studenten können auf einen nachträglichen
       Teilerlass ihrer Bafög-Rückzahlung hoffen. Das Bundesverfassungsgericht
       erklärte eine alte Regelung der Rückzahlung für teilweise
       verfassungswidrig.
       
       Ein früherer Medizinstudent aus den neuen Bundesländern hatte in Karlsruhe
       Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er hatte in den 90er Jahren Bafög bekommen
       und sein Studium zügig beendet. Einen Teilerlass der Bafög-Rückzahlung
       bekam er aber nicht - anders als ähnlich schnelle Absolventen in den alten
       Ländern.
       
       Dies sei mit dem Gleichheitssatz unvereinbar, hieß es in dem am Freitag
       veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichts. Der betroffene Student
       hatte in den 90er Jahren Bafög bekommen und sein Studium bereits nach sechs
       Jahren und einem Monat beendet.
       
       In den alten Bundesländern hätte dies für einen "großen Teilerlass" der
       Bafög-Rückzahlung gereicht, also für den Erlass von 5.000 DM. In den neuen
       Ländern galt dies nicht. Der Student klagte und bekam recht. Der
       Gesetzgeber hat nun bis Jahresende Zeit, für betroffene Studenten eine
       Neuregelung vorzulegen. Voraussetzung ist, dass sie Einspruch erhoben haben
       und Verwaltungs- und Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen sind. Wie das
       Problem zu beseitigen ist, sagten die Richter nicht. Ein nachträglicher
       Teilerlass ist denkbar.
       
       29 Jul 2011
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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