# taz.de -- Ärger mit PayPal: Kuba-Embargo in Deutschland
       
       > Überraschung für deutsche Online-Händler: Weil sie mit Waren aus Kuba
       > handeln, hat ihnen der US-Zahlungsdienstleister PayPal gekündigt.
       
 (IMG) Bild: Pionier der Zahlungsabwicklung: PayPal.
       
       "Wir hatten jeden Monat einen hohen fünfstelligen Umsatz mit PayPal
       gemacht", sagt Thomas Altmann, Inhaber des Spirituosenhandels [1][Rum & Co]
       im schleswig-holsteinischen Ort Börm. Bis vor einer Woche. Da bekam Altmann
       die Kündigung von PayPal zugestellt. Grund: In seinem Online-Shop bietet
       Altmann auch kubanische Waren an: Zigarren und Rum – insgesamt rund 200
       Artikel aus dem Inselstaat sind bei Altmann im Sortiment.
       
       Das Embargo auf Waren aus Kuba besteht in den Vereinigten Staaten schon
       seit 1962. Dass dieses fast 50 Jahre alte Verbot auch ihn betreffen könnte,
       hat Altmann nicht erwartet. Schließlich liefert die Firma nicht in die USA.
       Weder er, noch seine Kunden unterliegen daher amerikanischen Gesetzen. "Nie
       zuvor hat es Probleme gegeben", versichert der Händler. Der Zahlungsverkehr
       sei über den amerikanischen Zahlungsdienstleister mit europäischer
       Banklizenz immer zur vollen Zufriedenheit gelaufen. Deshalb versuchte der
       Händler einen Kompromiss, wies seine Kunden darauf hin, dass sie kubanische
       Zigarren nicht mit PayPal bezahlen könnten. Doch der Zahlungsdienstleister
       blieb hart: so lange Altmann kubanische Waren verkauft, wird ihn PayPal
       nicht mehr als Kunden aufnehmen.
       
       Der Händler ist nicht alleine. Mittlerweile haben sich mehrere Betroffene
       zusammengefunden, denen es ähnlich erging wie Altmann. Gemeinsam haben sie
       einen Anwalt beauftragt, um eine Klage gegen PayPal zu prüfen. Das
       Unternehmen ist ein Pionier der Zahlungsabwicklung per Internet – nicht
       zuletzt durch den Eigentümer Ebay hat sich der Dienst in manchen Bereichen
       als vorrangiger Zahlungsservice etabliert.
       
       Auf der eigenen Facebook-Seite geht das Unternehmen auf die Beschwerden der
       erbosten Kunden nur kurz ein. "In diesem Zusammenhang möchten wir darauf
       hinweisen, dass wir keine Produkte unterstützen können, deren Handel
       fragwürdig ist und/oder gegen Gesetze verstößt. Genau, wie sich unser
       amerikanischer Mutterkonzern an US-Gesetze halten muss, müssen wir uns auch
       an deutsche Gesetze halten." Doch gegen deutsche Gesetze verstößt der
       Handel mit kubanischen Waren nicht.
       
       ## Anweisung aus den USA
       
       Ein Sprecher von PayPal Deutschland stellt gegenüber taz.de klar, dass man
       selbst kaum eine andere Wahl gehabt habe, als die Konten zu sperren. Die
       Anweisung sei aus den USA gekommen. Das Office of Foreign Assets Control,
       eine Unterbehörde des Finanzministeriums, verlange von US-Unternehmen, dass
       sie auch bei den Tochterunternehmen in Übersee das Embargo durchsetzen.
       
       Ob die Händler einen Klagegrund gegen PayPal haben, ist nicht sicher. "Die
       große Frage ist: Kann ich Paypal überhaupt verpflichten, seine Dienste
       anzubieten?", erklärt Fachanwalt Michael Terhaag gegenüber taz.de. So darf
       jedes Unternehmen in der Regel frei entscheiden, mit wem und was es
       Geschäfte macht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen
       marktbeherrschende Stellung hat. So musste PayPal-Eigentümer Ebay im Jahr
       2008 das Konto eines Händlers wieder freischalten, weil das
       brandenburgische Oberlandesgericht feststellte, dass der Ausschluss den
       Kläger in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdete.
       
       Für den Zahlungsdienstleister wäre dies aber nur ein minder großes
       juristisches Risiko. Das Unternehmen wird in den vergangenen Jahren immer
       wieder wegen willkürlich erscheinender Konto-Sperrungen kritisiert. So
       drehte PayPal der Enthüllungsplattform Wikileaks mehrfach den Geldhahn ab.
       Bis heute sind über den Dienstleister keine Spenden an Wikileaks möglich.
       Neben Boykottaufrufen hatte dies auch [2][Computer-Attacken] auf PayPal zur
       Folge. Doch dabei soll es nicht bleiben. Anfang Juli kündigte
       Wikileaks-Gründer Julian Assange an, gegen PayPal und die
       Kreditkarten-Unternehmen Visa und Mastercard juristisch vorzugehen.
       
       1 Aug 2011
       
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