# taz.de -- Paypal stimmt Vergleich zu: Kuba-Embargo halb durchgesetzt
       
       > Paypals Kontensprerre gilt für bardealer.de nicht mehr. Der
       > Online-Händler rechnet dafür kubanischen Rum künftig nicht mehr über den
       > Internetbezahldienst ab.
       
 (IMG) Bild: Mit lecker Rum aus Havanna drin ist, wird's Paypal nicht schmecken.
       
       BERLIN taz | Der Onlineshop bardealer.de und Paypal haben sich geeinigt:
       Die Sperre des Paypal-Kontos wird aufgehoben, künftig darf der
       Online-Händler jedoch keine kubanischen Waren mehr über Paypal abrechnen.
       Das ist der Inhalt eines Vergleichs, der vor dem Landgericht Traunstein in
       Bayern geschlossen wurde, berichtet das Onlineportal amerika21.de.
       
       Paypal hatte dem Shop das Konto gesperrt und den Zugriff auf Gelder
       verweigert, weil bardealer.de kubanischen Rum verkauft – dieser fällt unter
       das Kuba-Embargo der USA. Paypal sieht sich als US-Konzern an das Embargo
       gebunden.
       
       Paypal wollte eigentlich verhindern, dass die Vereinbarung an die
       Öffentlichkeit gerät. Denn der Streit betrifft nicht nur bardealer.de: Eine
       ganze Reihe von Onlinehändlern hatte seit Juli ähnliche Probleme mit
       Paypal. Nur Kunden, die kubanische Waren aus ihrem Sortiment komplett
       entfernten, erhielten wieder Zugriff auf ihr Konto.
       
       Der US-Konzern – eine Tochtergesellschaft des Internetauktionsfirma Ebay –
       sieht sich an US-Recht gebunden und will das seit 1962 bestehende Embargo
       gegen Kuba auch bei Vertragspartnern im Ausland umgesetzt sehen. Es ist nun
       davon auszugehen, dass andere Onlineshops sich auf den Vergleich berufen
       werden und eine ähnliche Vereinbarung mit Paypal anstreben.
       
       ## Rossmann ohne Paypal
       
       Die Drogeriemarktkette Rossmann, die ebenfalls online kubanische Waren
       verkauft, hatte sich bereits im September nach Drohungen entschlossen,
       ihren Onlineshop künftig ohne Paypal zu betreiben. Doch für viele Shops
       dürfte dies keine Option sein. Die Marktmacht von Paypal ist groß, kein
       anderer Bezahldienst hat ähnlich viele Kunden.
       
       Ungeklärt bleibt nach dem Vergleich die Grundsatzfrage: Ist ein US-Konzern
       berechtigt oder gar verpflichtet, US-amerikanisches Recht bei Geschäften
       deutscher Online-Händler durchzusetzen? Die EU hat in Reaktion auf das
       Kuba-Embargo der USA 1996 explizit verboten, dass europäische Firmen das
       Embargo umsetzen. Paypal hat seinen Hauptsitz in den USA, die europäischen
       Geschäfte werden jedoch von Brüssel aus geleitet.
       
       Paypal ist der weltweit größte Online-Bezahlservice. Über Kreditkarten oder
       Kontoabbuchungen können Kunden auch international Geschäfte abwickeln.
       Kontosperrungen sind bei Paypal keine Seltenheit – so ist zur Zeit etwa das
       dort angelegte Spendenkonto von Wikileaks eingefroren.
       
       3 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Böck
       
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