# taz.de -- Piratenprozess in Hamburg: "Fluchthelfer" im Landgericht
       
       > Die in Hamburg angeklagten Somalier werden wegen Fluchtgefahr nicht aus
       > der U-Haft entlassen. Grund sind öffentliche Solidaritätsaufrufe von
       > Unterstützern.
       
 (IMG) Bild: Die Hälfte der angeklagten Somalier hat eine Beteiligung eingeräumt und sich beim Kapitän entschuldigt.
       
       HAMBURG taz | Das Hamburger Landgericht hat es abgelehnt, die zehn
       somalischen Angeklagten im Piratenprozess vorerst freizulassen. Es wies
       einen Antrag der teils jugendlichen Gefangenen zurück, die schon seit 15
       Monaten andauernde U-Haft auszusetzen. Die zum Teil geständigen Somalier
       müssten mit langen Freiheitsstrafen rechnen, deshalb bestehe erhebliche
       Fluchtgefahr, so das Gericht. Weil es "öffentliche Solidaritätsaufrufe" in
       Deutschland gegeben habe, stünden möglicherweise Fluchthelfer bereit.
       
       Prozessbeobachter glauben, dass dies vor allem auf sie gemünzt ist. "Auf
       abenteuerliche Weise wird eine Begründung für die angebliche Fluchtgefahr
       aus dem Hut gezaubert", heißt es in einer Erklärung des Eine Welt
       Netzwerks, der Gruppe "kein mensch ist illegal" (Kmii) und der
       Dritte-Welt-Hafengruppe.
       
       Seit Verhandlungsbeginn dokumentierten die Aktivisten minutiös jeden
       Prozesstermin und veröffentlichten die Protokolle. Sie organisierten
       Infoveranstaltungen zu Somalia, sammelten Spenden und demonstrierten vor
       dem Gefängnis. Nun fühlen sie sich verleumdet: "Das Gericht verschweigt
       seine Quellen für diese absurden Anschuldigungen und diffamiert so die
       kritische Prozessbeobachtung", sagt Reimer Dorn von Kmii.
       
       Der Verteidiger Andreas Beuth nahm die Prozessbeobachter in Schutz: Sie
       hätten mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf wichtige Probleme in Somalia wie
       Fischraub, Giftmüllverklappung oder Militäreinsätze hingewiesen. "Daraus
       Fluchthilfe zu konstruieren ist unlauter und abwegig", sagt Beuth.
       
       ## Anwalt erbost Begründung des Gerichts
       
       Ein Sprecher des Hamburger Landgerichts verwies darauf, dass "keine
       konkreten Gruppierungen benannt worden seien", die Fluchthilfe leisten
       könnten. "Es gibt ja nicht nur diese eine."
       
       Neben der langen Dauer der Untersuchungshaft erbost Anwalt Beuth vor allem,
       mit welcher Begründung das Gericht eine vorläufige Freilassung ablehnt. "Es
       grenzt an Zynismus, einerseits Jugendliche aus Somalia allein zur
       Strafverfolgung herzubringen und ihnen dann keine tragfähigen Bindungen in
       Deutschland zum Vorwurf zu machen", sagt Beuth. Er hat Akteneinsicht
       beantragt, um nachzuvollziehen, weshalb das Gericht die Prozessbeobachter
       als potenzielle Fluchthelfer sieht.
       
       Es handelt sich um den ersten Prozess gegen somalische Piraten in
       Deutschland. Die Anklage basiert auf dem sogenannten Weltrechtsprinzip, das
       eine Verfolgung nach deutschem Strafrecht gestattet, wenn sich die Straftat
       gegen international geschützte Rechtsgüter richtet.
       
       ## Alter der Angeklagten strittig
       
       Die Hälfte der Somalier hat eine Beteiligung an dem Überfall eingeräumt und
       sich im Gericht beim Kapitän der "Taipan" entschuldigt. Einige der
       Angeklagten schilderten ihre Lebensumstände in Somalia: "Ich hatte nichts,
       gar nichts, und habe mich danach gesehnt, etwas zu finden, womit ich
       überleben kann", sagte einer. Andere berichteten von leeren Fischgründen,
       Hunger in ihrer Familie oder dem Tod der Eltern im Bürgerkrieg. Ein Mann
       gab an, mit der Entführung von Angehörigen zur Beteiligung an dem Überfall
       gezwungen worden zu sein.
       
       Strittig ist das Alter der Angeklagten. Einige hatten erklärt, unter 21
       Jahre, einer sogar unter 14 Jahre alt zu sein. Gutachter stuften jedoch
       anhand von Röntgenbildern nur drei der Somalier als Heranwachsende bis 20
       Jahre ein. Sie werden nach dem Jugendstrafrecht behandelt, wegen des
       "internationalen Informationsinteresses" lehnte das Gericht es jedoch ab,
       unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.
       
       Der Verteidiger Thomas Jung hatte gegen den Gutachter einen
       Befangenheitsantrag gestellt. "Weder wurde ein Dolmetscher hinzugezogen,
       noch gibt es eine wissenschaftliche Grundlage für die Alterseinschätzung
       von Menschen aus Ostafrika", so der Anwalt. Bis zum 30. November sind
       Prozesstermine angesetzt.
       
       16 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Piraten
       
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