# taz.de -- Apple vs. Samsung: Landgericht mildert Verfügung
       
       > Der iPad-Konkurrent Galaxy Tab kann nun doch in Europa verkauft werden.
       > Eine Einstweilige Verfügung blockiert aber weiterhin den Vertrieb des
       > Tablet-Computers in Deutschland.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur im Bild Konkurrenten: iPad und Galaxy Tab.
       
       DÜSSELDORF dpa | Samsung kann seinen iPad-Herausforderer Galaxy Tab 10.1
       nun doch in Europa vertreiben. Das Düsseldorfer Landgericht schwächte seine
       auf Antrag von Apple erlassene Einstweilige Verfügung ab.
       
       Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht
       mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte
       Gerichtssprecher Peter Schütz am Dienstag. Für die deutsche Samsung-Tochter
       gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit.
       
       Die nächste Runde in Deutschland in dem Streit zwischen Apple und Samsung
       steht im Düsseldorfer Landgericht am 25. August mit der mündlichen
       Verhandlung an.
       
       Die Auseinandersetzung ist Teil eines großen Patenkrieges in der
       Mobilfunk-Branche, bei dem vor allem Googles Betriebssystem Android im
       Visier von Konkurrenten wie iPhone-Hersteller Apple oder Microsoft steht.
       Google kündigte am Montag überraschend den Kauf des Handy-Herstellers
       Motorola an, um Android mit einem umfangreichen Patent-Arsenal zu schützen.
       
       Am Dienstag setzte der Android-Partner HTC zum nächsten Angriff in der
       weltweiten Patent-Schlacht an: Das Unternehmen aus Taiwan verklagte Apple
       in den USA mit dem Vorwurf, drei Patente zu verletzen. Dabei geht es um
       Kommunikationstechnologien.
       
       Mit Android laufen auch die Smartphones und Tablet-Computer aus Samsungs
       Galaxy-Reihe. Apple wirft Samsung unter anderem in Deutschland vor, mit dem
       Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht
       es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des
       Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den
       Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit
       Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c
       O 194/11).
       
       ## Was bedeutet "Niederlassung?
       
       Das Gericht hatte die Einstweilige Verfügung vergangene Woche für die
       gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande gefällt. Einige Experten
       meldeten daraufhin Zweifel an, ob das Gericht dafür überhaupt zuständig
       war.
       
       Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei
       dem Hin und Her um die Entscheidung des Landgerichts die Definition des
       Begriffs "Niederlassung" eine Rolle. In der entsprechenden EU-Verordnung
       werde eine Niederlassung in dem Land als Voraussetzung für ein europaweit
       gültiges Urteil eines Gerichts zu einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster
       genannt.
       
       "Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland "Niederlassung", wenn wir
       "Tochtergesellschaft" meinen", erläuterte Müller. In der EU-Verordnung
       scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version
       der Richtlinie von "establishment" (nicht "subsidiary") spricht. Samsung
       unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine
       Betriebsstätten.
       
       Unabhängig davon wurden am Dienstag Vorwürfe laut, Apple habe in der
       Klageschrift zumindest bei einem ein Vergleichsfoto das Aussehen von Galaxy
       Tab und iPad so angepasst, dass die beiden Geräte sich ähnlicher sahen.
       Dabei geht es um das Größenverhältnis. Das iPad 2 ist mit seinen Abmaßen
       von 241 x 186 Millimeter nicht identisch mit der Größe des Galaxy Tab 10.1
       (246 x 170 mm).
       
       16 Aug 2011
       
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